Parlamentarische Mehrheit fĂĽr Reparaturgesetz zur R-Besoldung

Dem Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Bundesverfassungsgericht am 28. Juli 202 eine Frist gesetzt. Bis spätestens zum 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber des Landes Berlin eine verfassungskonforme Regelung hinsichtlich der Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 und er Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 zu treffen. Überraschend wenig Beratungen Der Senat von Berlin entsprach dem Beschluss des Bundesverfassungsger...

Widerspruch gegen die Ablehnung der Hauptstadtzulagengewährung

Diese Widerspruchsbegründung können alle beamteten Dienstkräfte der Besoldungsgruppe A 14 nutzen. Für höhere Besoldungsgruppen müssten individuelle Anpassungen vorgenommen werden. Tarifbeschäftigte haben kein Vorverfahren, sondern klagen direkt vor dem Arbeitsgericht. Für die Sicherung dieser Ansprüche besteht aber noch Zeit (Verwirkung). Über das weitere Verfahren werden wir auch im jeweils aktuellen Newsletter hinweisen. Widerspruch_Begruendung_Haupt...

Tricksereien bei der Dienstpostenbewertung unterbinden

Neufassung der Nr. 3.5 der AV zu § 49 – Bewirtschaftung von Stellen – LHO Finanzstaatssekretär Fréderic Verrycken hat am 3. März 2021 eine als „Vorgriffsregelung“ bezeichnete Neufassung der Nr. 3. 5 getroffen und Nr. 3.6 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) zu § 49 – Bewirtschaftung von Stellen - der Landeshaushaltsordnung (LHO) aufgehoben. Die Entscheidung wurde als Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 18/202 ...

Stellungnahme der GVV zur geplanten Änderung der Landesbeihilfeverordnung

Diese Versäumnisse des Senats müssen unterbleiben! Der Senator für Finanzen, Dr. Matthias Kollatz, hat den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände nach § 83 des Landesbeamtengesetzes (LBG) und § 7 des Berliner Richtergesetzes den 184 Seiten umfassenden Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Landesbeihilfeverordn...