Dem Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Bundesverfassungsgericht am 28. Juli 202 eine Frist gesetzt. Bis spÀtestens zum 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber des Landes Berlin eine verfassungskonforme Regelung hinsichtlich der Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 und er Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 zu treffen.
Ăberraschend wenig Beratungen
Der Senat von Berlin entsprach dem Beschluss des Bundesverfassungsger...
Diese WiderspruchsbegrĂŒndung können alle beamteten DienstkrĂ€fte der Besoldungsgruppe A 14 nutzen. FĂŒr höhere Besoldungsgruppen mĂŒssten individuelle Anpassungen vorgenommen werden. TarifbeschĂ€ftigte haben kein Vorverfahren, sondern klagen direkt vor dem Arbeitsgericht. FĂŒr die Sicherung dieser AnsprĂŒche besteht aber noch Zeit (Verwirkung). Ăber das weitere Verfahren werden wir auch im jeweils aktuellen Newsletter hinweisen.
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Diese VersĂ€umnisse des Senats mĂŒssen unterbleiben!
Der Senator fĂŒr Finanzen, Dr. Matthias Kollatz, hat den Spitzenorganisationen der zustĂ€ndigen Gewerkschaften und BerufsverbĂ€nde nach § 83 des Landesbeamtengesetzes (LBG) und § 7 des Berliner Richtergesetzes den 184 Seiten umfassenden Entwurf einer Vierten Verordnung zur Ănderung der Verordnung ĂŒber die GewĂ€hrung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen FĂ€llen (Landesbeihilfeverordn...