Liebe Kollegin, lieber Kollege,
anbei das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin und die Schlussfolgerungen der Senatsverwaltung für Finanzen zur Eingruppierung der Mitarbeiter/-innen des AOD.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus- D. Schmitt
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
anbei das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin und die Schlussfolgerungen der Senatsverwaltung für Finanzen zur Eingruppierung der Mitarbeiter/-innen des AOD.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus- D. Schmitt