Die GVV im Juni

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sommerzeit ist Urlaubszeit und sicherlich werden auch dieses Jahr viele von Ihnen mit dem eigenen Pkw verreisen. Bei entsprechend erhöhtem Verkehrsaufkommen steigt natürlich auch die Unfallgefahr. Deshalb erklären wir Ihnen diesen Monat unter anderem, wie Sie Rettungskräften im Falle eines Falles mit einer sogenannten Rettungskarte dabei helfen, wertvolle Sekunden zu sparen. Und für die Daheimgebliebenen gibt es wertvolle Tipps für den Umgang mit der Sommerhitze im Büro.

Auch dieses Mal bieten wir unseren Leserinnen und Lesern wieder verbilligte Eintrittskarten für verschiedene kulturelle Veranstaltungen an. Wie Sie in den Genuss dieser Tickets kommen, erfahren Sie am Ende dieser E-Mail. Übrigens: Auch der GVV-Newsletter macht Sommerpause und erscheint deshalb erst das nächste Mal im September. In der Zwischenzeit versorgen wir Sie auf unserer Webseite www.gewerkschaftverwaltungundverkehr.de mit aktuellen Informationen.

Viel Spaß beim Lesen und einen ereignisreichen Sommer wünscht Ihnen

Unterschrift von Klaus Schmitt
Klaus-D. Schmitt
Vorsitzender

AKTUELLES

Recht auf klare Sicht am Arbeitsplatz durchgesetzt: Wer im Büro Bildschirmschriften in gängigen Größen nur schwer erkennen kann, hat ein Anrecht auf eine spezielle Bildschirmbrille, wenn der Betriebsarzt eine entsprechende Fehlsichtigkeit festgestellt hat. Die Kosten hierfür muss der zuständige Dienstherr tragen. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Der Richter entsprach damit der Klage eines Kollegen, den die GVV über ihren gewerkschaftlichen Rechtschutz unterstützt hatte. Das Recht auf klare Sicht steht Ihnen übrigens auch zu, wenn Sie bereits Brillenträger sind und ihre vorhandene Sehhilfe für Bildschirmtätigkeiten nachweislich nicht mehr ausreicht. Weitere Informationen zur Bildschirmbrille und welchen Verfahrensweg man im Bedarfsfall am besten wählt, beschreiben wir in diesem Artikel.

Mütterrente für Landesbeamtinnen und Landesbeamte: Das Finanzministerium in Baden-Württemberg prüft derzeit, inwiefern die neue verbesserte Mütterrente eine Änderung der dortigen Besoldungs- und Versorgungsstrukturen erforderlich macht. Das Bundesland folgt damit Bayern, wo bereits eine systemgerechte Anpassung der Bezüge und Leistungen beschlossen wurde. Die GVV fordert, dass das aktuelle Tarifergebnis und die Rentenreform zeit- und inhaltsgleich auch auf die Berliner Beamtenschaft übertragen wird. Dabei geht es uns insbesondere um die verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Sommerhitze im Büro – Das muss Ihr Arbeitgeber tun: Bei sommerlichen Außentemperaturen bringt einen im Büro nicht mehr nur die Arbeit ins schwitzen. Was die wenigsten wissen: Das deutsche Recht verpflichtet Arbeitgeber dazu, schon ab einer Raumtemperatur von 26 Grad gegen eine übermäßige Sonneneinstrahlung vorzugehen. Wird es im Büro heißer als 35 Grad, ist es ohne spezielle Hitzearbeitsmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsort geeignet. Ab welchen Temperaturen welche Schritte erforderlich werden, erklärt die GVV in diesem Artikel.

GVV fordert nachvollziehbare Methode für die Personalbedarfsermittlung: Im öffentlichen Dienst wird der Personalbedarf in der Regel ausschließlich nach den vorhandenen Finanzen bemessen. Weitere wichtige Faktoren wie demographische Veränderungen oder ein höherer Verwaltungsaufwand durch neue Vorschriften fallen nur selten ins Gewicht. Die Überlastung vieler Beschäftigter ist die Folge. „Vorgesetzte die pflichtgemäß auf eine desolate Personalausstattung hinweisen, sind oft chancenlos, denn ein hieb- und stichfester Nachweis hierfür ist schwer zu erbringen“, so der GVV-Vorsitzende Klaus-D. Schmitt. „Wir wollen deshalb ein nachvollziehbares System, anhand dessen berechnet werden kann wie viel Personal für welche Aufgabe benötigt wird und welche Faktoren diese Anzahl bedingen.“ Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Mehr Wertschätzung für Kinderschutz: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts können Bezirkssozialarbeiter nach (EG) S 14 des TVÖD-BT-V/VKA eingruppiert werden, wenn sie in rechtlich erheblichem Ausmaß Entscheidungen zum Wohle von Kindern treffen. Leider lässt sich dieses Urteil nicht ohne weiteres auf den in der Hauptstadt geltenden TV-L übertragen, obwohl viele Beschäftige bei den Berliner sozialen Diensten die hier beschriebenen Aufgaben erledigen. Im Gegenteil: Sie finden sich in der EG 9 sogar in der Fallgruppe 2. Das bedeutet, dass sie auf genau die Zulagen verzichten müssen, die ihre Kollegen in der Fallgruppe 1 für schwierige Tätigkeiten erhalten. Die GVV setzt sich jetzt dafür ein, dass auch der Kinderschutz künftig als herausfordernde Aufgabe angesehen wird. Weitere Informationen zur Definition schwieriger Aufgaben in Berlin haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt.

Besoldungseinheit in Berlin in weiter Ferne: Dem Berliner Senatorengesetz lässt sich entnehmen, dass die Mitglieder der Landesregierung nach wie vor nach Bundesrecht besoldet werden. Alle übrigen Berliner Beamten müssen dagegen seit mehr als zehn Jahren erhebliche Einschnitte bei Besoldungshöhe und Weihnachtsgeld hinnehmen. An der Ungleichbehandlung der Berliner Beamten ändern auch die jüngst beschlossen Erhöhungen für 2014/2015 nichts. Denn der Unterschied zu den Senatoren und den übrigen Beamten, die nach Bundesrecht besoldet werden, beträgt stattliche 11 Prozent. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Erste Hilfe bei Überlastung: Im Zuge von Stellenstreichungen und ausbleibenden Neubesetzungen von vakanten Posten steigt das zu bewältigende Aufgabenvolumen zunehmend – besonders zur Urlaubszeit im Sommer. Obwohl viele Kolleginnen und Kollegen das anfallende Arbeitspensum dann nicht mehr bewältigen können, scheuen sie sich, eine entsprechende Überlastungsanzeige zu schreiben. Warum sie sich und ihrem Arbeitgeber damit keinen Gefallen tun, erklären wir in diesem Artikel. Die GVV unterstützt Sie auch beim Verfassen einer entsprechenden Anzeige. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach per Mail.

NÜTZLICHES

Online-Rentenplaner und elektronischer Rentenantrag: Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) stellt auf ihrer Internetseite jetzt einen individuellen Bereich für ihre Versicherten und Rentner zu Verfügung. Unter dem Menüpunkt „Meine VBL“ können Nutzer Verträge einsehen, persönliche Termine vereinbaren oder Infomaterial bestellen. Zudem gibt es hier einen Rentenplaner mit dem sich die Höhe der künftigen Bezüge berechnen lässt und die Möglichkeit einen Rentenantrag elektronisch und damit kostenfrei zu übermitteln. Für den Zugang sind eine Online-Registrierung und die VBL-Versicherungsnummer erforderlich. Wie die Prozedur funktioniert, erklärt die GVV in diesem Artikel.

Rettungskräften per Karte weiterhelfen: Dank zahlreicher High-Tech-Features sind Autofahrer und ihre Begleitpersonen heute bei Unfällen so gut geschützt wie niemals zuvor. Wenn die Rettungskräfte aber doch einmal anrücken müssen, kann die moderne Fahrzeugausrüstung auch zum Problem werden: Neue, extraharte Fahrzeugteile lassen sich von Schneidewerkzeugen womöglich nicht ohne weiteres durchtrennen und die Druckluft-Patronen der Airbags könnten beim freischneiden explodieren. Abhilfe schafft eine auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmte Rettungskarte. Sie wird unter der Fahrersonnenblende deponiert und hilft den Rettungskräften dabei während der Befreiungsaktion wertvolle Sekunden zu sparen. Ein solches, auf ihr Fahrzeug abgestimmtes Dokument können Sie hier generieren und ausdrucken.

Wegstreckenentschädigung nach Bundesreisekostenrecht: Wer dienstlich viel unterwegs ist, möchte die dabei anfallenden Kosten in der Regel erstattet bekommen. Welche Ansprüche bei Dienstfahrten entstehen, ist aber in erster Linie vom gewählten Verkehrsmittel abhängig: Wie viel Sie bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem privaten PKW und mit dem Fahrrad zurückverlangen können, haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.

AKTION FÜR UNSERE NEWSLETTER-LESER

Auch in diesem Monat können Sie dank unseres Newsletters verschiedene kulturelle Angebote zu Sonderkonditionen nutzen. Die aktuelle Auswahl an verbilligten Eintrittskarten finden Sie wie immer in diesem geschützten Bereich unserer Webseite. (Passwort: Nur in der E-Mail für Abonnenten)

ZUM SCHLUSS

Alle bisherigen GVV-Newsletter finden Sie in unserem Online-Archiv.

Als zuständige Gewerkschaft sind wir aufgrund unserer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.

Dieses Internetangebot wird bei einem seriösen deutschen Anbieter betrieben, der deutschem (Datenschutz-) Recht unterliegt. Nachfolgend finden Sie einen Link, um sich aus dem Verteiler für diesen Newsletter auszutragen.

Sollten Sie sich später wieder eintragen wollen, geht das ganz einfach auf dieser Seite.