Die GVV

Die GVV

Die Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr (GVV) wurde 1998 zunĂ€chst unter dem Namen „Die Neue Gewerkschaft“ gegrĂŒndet. Seitdem setzen wir uns unermĂŒdlich fĂŒr die Belange der rund 50.000 BeschĂ€ftigten in der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin, bei der BVG und bei Vattenfall ein. Dabei agieren wir unabhĂ€ngig, basisdemokratisch und nah bei den Kollegen.
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Versicherung

Versicherung

Im Mitgliedsbeitrag sind eine Diensthaftpflicht und eine Unfallversicherung bereits enthalten. GVV-Mitglieder können zudem von vergĂŒnstigten Tarifen bei anderen Versicherungsarten profitieren.
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Rechtsberatung

Rechtsberatung

Wir unterstĂŒtzen Sie bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragen. HierfĂŒr kooperiert die GVV mit der Rechtsanwaltskanzlei Catharina HĂŒbner & Dr. Ehrhart Körting
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Effizienter Staat

Liebe Kollegin, lieber Kollege, anbei drei Tagungen des Behördenspiegels zu Themen des öffentlichen Dienstes. Wenn Sie als BeschĂ€ftigtenvertreter daran teilnehmen möchten, können Sie dies ĂŒber einen Entsendungsbeschluss tun. Damit werden Sie dann freigestellt und Ihre Dienststelle ĂŒbernimmt dann etwaige Kosten. Wenn Sie kein BeschĂ€ftigtenvertreter aber unser Mitglied sind, können Sie von uns eine Mandatsbescheinigung erhalten, mit der Sie Sonderurlaub ...

Laufbahnverordnung fĂŒr den technischen Dienst

Liebe Kollegin, lieber Kollege, anbei die Laufbahnverordnung fĂŒr den technischen Dienst (pdf). Mit einer Veröffentlichung ist in den nĂ€chsten Tagen zu rechnen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf unser im MĂ€rz/ April 2014 geplante Seminar zum Laufbahnrecht. Ihre Fragen zu Verbeamtungen, Aufstieg usw. werden dort von fachkundiger Seite beantwortet. Mit freundlichen GrĂŒĂŸen Klaus- D. Schmitt

Verbot altersdiskriminierende Besoldung – Musterwiderspruch

Liebe Kollegin, lieber Kollege, das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem EuropĂ€ischen Gerichtshof mehrere Verfahren mit der Bitte um KlĂ€rung vorgelegt, ob die Bemessung des Grundgehalts nach Besoldungsdienstalter und ein darauf aufbauendes Überleitungsrecht mit Besitzstandswahrung eine Diskriminierung wegen des Alters beinhaltet und daher einen Verstoß gegen die Richtlinie 2000/78/EG darstellt. Der Generalanwalt hat seine SchlussantrĂ€ge inzwischen vor...