Liebe Kollegin, lieber Kollege,
das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem EuropĂ€ischen Gerichtshof mehrere Verfahren mit der Bitte um KlĂ€rung vorgelegt, ob die Bemessung des Grundgehalts nach Besoldungsdienstalter und ein darauf aufbauendes Ăberleitungsrecht mit Besitzstandswahrung eine Diskriminierung wegen des Alters beinhaltet und daher einen VerstoĂ gegen die Richtlinie 2000/78/EG darstellt.
Der Generalanwalt hat seine SchlussantrÀge inzwischen vor...
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am 19. Februar 2013 hat der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in beiden von unserer Gewerkschaft unterstĂŒtzten Musterverfahren entschieden, dass die Berechnung der tariflich geschuldeten Mindestnettoentgelte fĂŒr dem TV ATZ unterliegende ArbeitsverhĂ€ltnisse weiterhin auf Grundlage der seit 2008 unverĂ€nderten Mindestnettobetragstabelle zu erfolgen hat. Beide Entscheidungen sind auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerich...
CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verstĂ€ndigt, den âGrundsatz der Tarifeinheitâ per Gesetz festzuschreiben. Was so harmlos daherkommt, ist in Wirklichkeit eine Beschneidung von Grundrechten der Arbeitnehmer. So beteiligt sich die GroĂe Koalition GroKo an der Aushöhlung der Arbeitnehmerinteressen und demokratischen Werte. Sicher war es wieder "so gar nicht gemeint" und "der Verhandlungssituation geschuldet".
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Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am Donnerstag, den 21.11.2013 veranstalten wir ein Tagesseminar fĂŒr Mitglieder der Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr. Die Themen sind:
Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
RechtsverhÀltnisse der BeschÀftigten
Ort: Sportplatz an den Freiheitswiesen, Ruhlebener Str. 175
Zeit: In der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr
Ablauf:bis 8.00: Uhr Eintreffen der Teilnehmenden
8.00 Uhr: Unterschiede von gewerkschaftlicher Ar