Rechtsschutz in der Sozialen Arbeit – GVV fordert RĂŒcknahme einer fragwĂŒrdigen Empfehlung des DBSH im DBB

Vor zwei Monaten ist der „Leitfaden fĂŒr Auflehnung und Widerstand in der Sozialen Arbeit – So Nicht!“ des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit Berlin – AKS – vom Deutschen Berufsverband fĂŒr Soziale Arbeit e.V. – DBSH – Landesverband Berlin im Internet öffentlich vorgestellt worden. Die BroschĂŒre soll zur Selbstreflexion und zur gemeinsamen Reflexion in der Gruppe anregen. Grundlagen dafĂŒr sind eine Orientierung an berufsethischen Prinzipien und die ...

Widerspruch gegen die Ablehnung der HauptstadtzulagengewÀhrung

Diese WiderspruchsbegrĂŒndung können alle beamteten DienstkrĂ€fte der Besoldungsgruppe A 14 nutzen. FĂŒr höhere Besoldungsgruppen mĂŒssten individuelle Anpassungen vorgenommen werden. TarifbeschĂ€ftigte haben kein Vorverfahren, sondern klagen direkt vor dem Arbeitsgericht. FĂŒr die Sicherung dieser AnsprĂŒche besteht aber noch Zeit (Verwirkung). Über das weitere Verfahren werden wir auch im jeweils aktuellen Newsletter hinweisen. Widerspruch_Begruendung_Haupt...

Tricksereien bei der Dienstpostenbewertung unterbinden

Neufassung der Nr. 3.5 der AV zu § 49 – Bewirtschaftung von Stellen – LHO FinanzstaatssekretĂ€r FrĂ©deric Verrycken hat am 3. MĂ€rz 2021 eine als „Vorgriffsregelung“ bezeichnete Neufassung der Nr. 3. 5 getroffen und Nr. 3.6 der AusfĂŒhrungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) zu § 49 – Bewirtschaftung von Stellen - der Landeshaushaltsordnung (LHO) aufgehoben. Die Entscheidung wurde als Rundschreiben der Senatsverwaltung fĂŒr Finanzen Nr. 18/202 ...

Die GVV im MĂ€rz 2021

In diesem Newsletter: Grußwort Hauptstadtzulage Berliner Besoldungsanpassungsgesetz verfassungswidrig Mietendeckel und Dienstwohnungen RegelungslĂŒcke Bleiben Sie fit Berliner BeihilfeverĂ€nderungen Richterbesoldung Online-Streitbeilegung RĂŒckkehr von StaatssekretĂ€r*innen Berliner Versorgungsappell II Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) wurde verĂ€ndert Jugendarrestvollzugsgesetz Personalvertretungsgesetz Eine GVV-Mitgliedschaft lohnt sich! Sei...