Bereits am 17. November 2020 hat der Senator für Finanzen die Weisung erteilt, dass die Dienst- und Versorgungsbezüge der Berliner Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes Berlin nach Artikel 1 des Gesetzesentwurfs über die Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2021) mit Ausnahme des Familienzuschlags ab dem 1. Januar 2021 angepasst werden.
Die Dienstbezüge (Grundgehalt, Anwärtergrundbetrag, Amtszulagen, Stellenzulagen, allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung 27 der Bundesbesoldungsordnungen A und B) und die Versorgungsbezüge werden um 2,5 Prozent erhöht.
Die Zahlungen erfolgen im Vorgriff auf die gesetzlichen Regelungen, die bisher weder vom Senat beschlossen noch dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt worden sind.