Liebe Kollegin, lieber Kollege,

das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem EuropĂ€ischen Gerichtshof mehrere Verfahren mit der Bitte um KlĂ€rung vorgelegt, ob die Bemessung des Grundgehalts nach Besoldungsdienstalter und ein darauf aufbauendes Überleitungsrecht mit Besitzstandswahrung eine Diskriminierung wegen des Alters beinhaltet und daher einen Verstoß gegen die Richtlinie 2000/78/EG darstellt.

Der Generalanwalt hat seine SchlussantrÀge inzwischen vorgelegt, welche eine Diskriminierung bejahen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist in
der ĂŒberwiegenden Anzahl der FĂ€lle davon auszugehen, dass der EuropĂ€ische Gerichtshof den SchlussantrĂ€gen in seiner Entscheidung, mit der im FrĂŒhjahr zu rechnen ist, folgt.

Unmittelbare Folge davon wĂ€re – soweit bislang ersichtlich -, dass auch das Land Berlin als unmittelbare Beklagte gehalten ist, die in ihrem Besoldungsrecht bestehende Diskriminierung zu beseitigen. Dazu gehört sowohl die Schaffung einer neuen gesetzlichen Regelung, aber auch die Beseitigung der Diskriminierung unmittelbar benachteiligter Beamtinnen und Beamten durch eine entsprechende diskriminierungsfreie Einstufung.

Daher raten wir jeder Beamtin/jedem Beamten, die/der sich nicht in der Endstufe befindet oder ein Festgehalt bekommt, auch im Jahr 2013 wiederholt einen Widerspruch mit dem Ziel auf GewÀhrung einer altersdiskriminierungsfreien Besoldung zu stellen, da u. U. auch eine jÀhrliche Geltendmachung erforderlich ist.

Einen Musterwiderspruch und die SchlussantrÀge des Generalanwaltes finden Sie unten.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen
Klaus- D. Schmitt