Die Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr (GVV) wurde 1998 zunächst unter dem Namen „Die Neue Gewerkschaft“ gegründet. Seitdem setzen wir uns unermüdlich für die Belange der rund 50.000 Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin, bei der BVG und bei Vattenfall ein. Dabei agieren wir unabhängig, basisdemokratisch und nah bei den Kollegen.
Im Mitgliedsbeitrag sind eine Diensthaftpflicht und eine Unfallversicherung bereits enthalten. GVV-Mitglieder können zudem von vergünstigten Tarifen bei anderen Versicherungsarten profitieren.
Wir unterstützen Sie bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragen. Hierfür kooperiert die GVV mit der Rechtsanwaltskanzlei Catharina Hübner & Dr. Ehrhart Körting
Der Auftakt der Tarifverhandlungen zum TV-L findet in der Vertretung des Landes Baden-Würtemberg statt. Zur Stärkung der Position der gewerkschaftlichen Tarifkommissionen findet vor der Vertretung eine Demo statt. Wir treffen uns bei Dunkin' Donuts, Potsdamer Straße 2, 10785 Berlin zu einem tarifpolitischen Frühstück und ziehen danach mit anderen Gewerkschaften vor die Landesvertretung. Die Veranstaltung wird gegen Mittag beendet sein.
Arbeitgeber ...
+10,5%, mindestens 500 €
Auszubildende und Praktikanten: +200 €
Zulage für Beschäftigte in Berlin, Hamburg und Bremen: 300 €
Laufzeit: 12 Monate
Nähere Informationen finden Sie Im Anhang
Tarifforderung TV-L 2023Herunterladen
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Bereits die von den Oppositionsfraktionen (CDU, FDP) und den Koalitionsfraktionen (SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen) getrennt beantragten Beratungen zum IT-Sicherheitvorfall beim Kammergericht im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses am 25. September sollten als Ergebnis Perspektiven und Schlussfolgerungen erbringen. Aus der Sitzung des Rechtsausschusses am 30. Oktober ist jedoch wenig bekannt geworden.
Zum IT-Sicherheitsvorfall hat di...
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat aufgrund einer Klage der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz (OVG 4 B 22.17 und OVG 4 B 23.17) am 17. Oktober 2019 durch Urteil festgestellt, dass das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG) nicht für Richterinnen gilt. Zwar findet dieses Gesetz nach seinem § 1 auch Anwendung auf Gerichte, erfasst aber lediglich die dort beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Beamtinnen. Der im Jahr...