Ein unabhĂ€ngiges Gutachten zeigt im Detail, wie der Senat, auch im neuen Gesetz die der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) missachtet â nachfolgend ein kurzer Auszug:
- Reale Wirtschaftsentwicklung unberĂŒcksichtigt
- Vergleich Besoldung und Tariflöhne falsch berechnet
- Keine adÀquate Gesamtbetrachtung
- Fehlberechnung zur Nominallohnentwicklung
- Fehlberechnung der realen Besoldungsentwicklung
- Vergleich mit Berliner Lohnentwicklung falsch
- Berechnung der Mindestalimentation vorsÀtzlich falsch
- Missachtung der Direktiven des BVerfG
- Missachtung der verfassungsgemÀà vorgegebenen Abstandsgrenzen
- Beschlussvorlage genĂŒgt weder den materiellen Anforderungen, noch den prozeduralen
Der Gutachter, Herr Dr. Schwan, kommt zu der Feststellung:
âDamit beschĂ€digt er [Anm.: der Berliner Senat] die AutoritĂ€t des Bundesverfassungsgerichts, missachtet Art. 20 Abs. 2 und 3 und stellt sich so auĂerhalb der verfassungsmĂ€Ăigen Ordnung.â
Das gesamte Gutachten belegt auf insgesamt 52 Seiten, in welchem hohen MaĂe der Senat seine fehlerhafte Einstellung kundtut.
AusschlieĂlich die adĂ€quate Anhebung der Grundbesoldung aller Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen kann das Problem lösen. ZuschlĂ€ge und Sonderzahlungen können nur eine Stellschraube sein, um Feinjustierungen vorzunehmen.
Das vollstÀndige Gutachten finden Sie auf den Webseite Berliner-Besoldung.de: