Ein unabhĂ€ngiges Gutachten zeigt im Detail, wie der Senat, auch im neuen Gesetz die der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) missachtet – nachfolgend ein kurzer Auszug:

  • Reale Wirtschaftsentwicklung unberĂŒcksichtigt
  • Vergleich Besoldung und Tariflöhne falsch berechnet
  • Keine adĂ€quate Gesamtbetrachtung
  • Fehlberechnung zur Nominallohnentwicklung
  • Fehlberechnung der realen Besoldungsentwicklung
  • Vergleich mit Berliner Lohnentwicklung falsch
  • Berechnung der Mindestalimentation vorsĂ€tzlich falsch
  • Missachtung der Direktiven des BVerfG
  • Missachtung der verfassungsgemĂ€ĂŸ vorgegebenen Abstandsgrenzen
  • Beschlussvorlage genĂŒgt weder den materiellen Anforderungen, noch den prozeduralen

Der Gutachter, Herr Dr. Schwan, kommt zu der Feststellung:

“Damit beschĂ€digt er [Anm.: der Berliner Senat] die AutoritĂ€t des Bundesverfassungsgerichts, missachtet Art. 20 Abs. 2 und 3 und stellt sich so außerhalb der verfassungsmĂ€ĂŸigen Ordnung.”

Das gesamte Gutachten belegt auf insgesamt 52 Seiten, in welchem hohen Maße der Senat seine  fehlerhafte Einstellung kundtut.

Ausschließlich die adĂ€quate Anhebung der Grundbesoldung aller Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen kann das Problem lösen. ZuschlĂ€ge und Sonderzahlungen können nur eine Stellschraube sein, um Feinjustierungen vorzunehmen.

Das vollstÀndige Gutachten finden Sie auf den Webseite Berliner-Besoldung.de: