Ein unabhängiges Gutachten zeigt im Detail, wie der Senat, auch im neuen Gesetz die der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) missachtet – nachfolgend ein kurzer Auszug:

  • Reale Wirtschaftsentwicklung unberĂĽcksichtigt
  • Vergleich Besoldung und Tariflöhne falsch berechnet
  • Keine adäquate Gesamtbetrachtung
  • Fehlberechnung zur Nominallohnentwicklung
  • Fehlberechnung der realen Besoldungsentwicklung
  • Vergleich mit Berliner Lohnentwicklung falsch
  • Berechnung der Mindestalimentation vorsätzlich falsch
  • Missachtung der Direktiven des BVerfG
  • Missachtung der verfassungsgemäß vorgegebenen Abstandsgrenzen
  • Beschlussvorlage genĂĽgt weder den materiellen Anforderungen, noch den prozeduralen

Der Gutachter, Herr Dr. Schwan, kommt zu der Feststellung:

“Damit beschädigt er [Anm.: der Berliner Senat] die Autorität des Bundesverfassungsgerichts, missachtet Art. 20 Abs. 2 und 3 und stellt sich so auĂźerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung.”

Das gesamte Gutachten belegt auf insgesamt 52 Seiten, in welchem hohen MaĂźe der Senat seine  fehlerhafte Einstellung kundtut.

Ausschließlich die adäquate Anhebung der Grundbesoldung aller Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen kann das Problem lösen. Zuschläge und Sonderzahlungen können nur eine Stellschraube sein, um Feinjustierungen vorzunehmen.

Das vollständige Gutachten finden Sie auf den Webseite Berliner-Besoldung.de:

https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/gutachten-bestaetigt-berlbvanpg-2021-vorsaetzlich-verfassungswidrig/