Die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) wird immer dann sehr geschätzt, wenn neue Aufgaben ersonnen und irgendwo zentral angesiedelt werden sollen. Diesmal geht es um die „Interne Beratungseinheit für die Verwaltung des Landes Berlin“. Die Einrichtung einer verwaltungsinternen Beratungseinheit sieht der Zukunftspakt Verwaltung vom Mai 2019 vor. Unter Federführung der Senatskanzlei wurde ein Konzept von mehreren Senatsverwaltungen erarbeitet, das vom Senat am 3. November 2020 beraten und dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme überwiesen worden ist.

Die „Interne Beratungseinheit“ soll als zentrale Dienstleisterin für die Berliner Verwaltung bei der VAk aufgebaut werden. Sie soll die Gestaltung von Veränderungsprozessen unterstützen und als alternatives Angebot zu externen Beratungsleistungen und bestehenden Beratungsstrukturen bei der Umsetzung gesamtstädtischer Zielsetzungen des Senats helfen.

Die Vorlage der Konzeption für eine neue Aufgabe der Verwaltungsakademie erfolgt einen Monat nach den sehr kritischen Feststellungen des Rechnungshofs von Berlin hinsichtlich der Rechtsstellung der VAk. In seinem Jahresbericht 2020 stellt der Rechnungshof fest, dass die derzeitige Sach- und Rechtslage für den Einsatz des Personals des Landes Berlin in der Verwaltungsakademie rechts- und tarifwidrig ist. Der Rechnungshof sieht keine Grundlage für die Finanzierung des Personals. Der Rechnungshof erwartet, dass die Kompetenzen, Aufgaben und Organisation der VAk in einem Errichtungsgesetz der Rechtsform angemessen geregelt werden oder alternativ für die VAk eine der bisherigen Praxis entsprechende Rechts- bzw. Organisationsform – z.B. als Teil der unmittelbaren Landesverwaltung geprüft wird, um das bestehende Rechts- und Organisationschaos zu beseitigen.

Angesichts des vom Rechnungshof beschriebenen desolaten Zustandes der VAk ist sehr zu bezweifeln, ob es richtig ist, Aufgaben der politischen Steuerung bei der Verwaltungsmodernisierung von der VAk zentral wahrnehmen zu lassen. Die geplante Beratungseinheit wird nach den im Zukunftspakt Verwaltung formulierten Zielvorgaben einer zentralen Koordinierung durch den Staatssekretär für Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung in der Senatskanzlei unterliegen. Ihr wird dabei vorrangig die Aufgabe übertragen, das von der gesamten Berliner Verwaltung ignorierte und brachliegende Geschäftsprozessmanagement auf Vordermann zu bringen.

Die künftig bei der VAk angesiedelte Beratungsstelle soll also das bewirken, was die Senatorinnen und Senator und die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister in den vergangenen Jahren in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen nicht haben verwirklichen wollen und der Staatssekretär für Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung hat nicht durchsetzen können. Die neue Aufgabe ist von Beginn an für die VAk sehr risikobehaftet, ja geradezu gefährlich, wenn der Blick auf die vom Rechnungshof beanstandete Rechts- und Organisationsform gerichtet wird. Vor der Aufgabenerweiterung für die VAk sollte der Senat und der Rat der Bürgermeister erst einmal die vom Rechnungshof eingeforderten rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Verwaltungsakademie schaffen, bevor neue Aufgaben der VAk übertragen werden.