Erkenntnisse zur bundesweiten Summe an Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte liegen der Bundesregierung nicht vor. Das schreibt sie in der Antwort (19/11769) auf eine Kleine Anfrage. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit für den Justizvollzug, der eine Angelegenheit der Länder sei, lägen der Bundesregierung nur zum Teil konkrete Erkenntnisse zu den Fragen der Abgeordneten vor. Wie es weiter in der Antwort heißt, verbüßten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Ende März 50.957 Straftäter eine Freiheitsstrafe. Davon seien 16.267 Ausländer oder Staatenlose gewesen. Angaben zu Personen mit einem Migrationshintergrund lägen nicht vor. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Datenbank zur Erfassung von Straftaten gegen Justizbeamte nicht erforderlich. Die Tätlichkeiten gegen Bedienstete im Justizvollzug würden bereits aktuell in den Vollzugseinrichtungen erfasst und sanktioniert. Diese Daten lägen den zuständigen Ländern auch statistisch verwertbar vor.