Die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin haben sich gemeinsam zur der von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung beabsichtigten Umstellung der Ausbildung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auf ein Semestermodell ab Oktober 2019 geäußert. Beide Personalvertretungsgremien schlagen vor, dass im 5. Semester auf die Praxisstation am Handelsregistergericht verzichtet wird.
Wörtlich heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme vom 25. Juni dazu: „Die Ausbildung am Handelsregister erscheint unrealistisch und entbehrlich.“ Die vorgesehene Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger soll entfallen, weil die weiter ansteigenden Zahlen der Anwärterinnen und Anwärter eine angemessene und qualitative Ausbildung nicht gewährleistet und ein künftiger Einsatz beim Amtsgericht Charlottenburg eher unwahrscheinlich ist.
Dieser Vorschlag richtet sich gegen den interdisziplinären Ansatz der Ausbildung und den ausgeprägten Praxisbezug des dualen Studienganges an der Hochschule für Wirtschaft und Recht – HWR – Berlin. Er legt die Axt an den Grundlagen des Berufsbildes und wird dem hohen Engagement der fast dreißig Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern des Registergerichts nicht gerecht. Die zuletzt bei der Diplomierungsfeier im Juni an der HWR Berlin vom Dekan des Fachbereichs Rechtspflege, Prof. Ulrich Keller, besonders gewürdigte herausragende Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger darf nicht leichtfertig durch sachfremde Einflüsse gefährdet werden.