Die GVV

Die GVV

Die Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr (GVV) wurde 1998 zunächst unter dem Namen „Die Neue Gewerkschaft“ gegründet. Seitdem setzen wir uns unermüdlich für die Belange der rund 50.000 Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin, bei der BVG und bei Vattenfall ein. Dabei agieren wir unabhängig, basisdemokratisch und nah bei den Kollegen.
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Versicherung

Versicherung

Im Mitgliedsbeitrag sind eine Diensthaftpflicht und eine Unfallversicherung bereits enthalten. GVV-Mitglieder können zudem von vergünstigten Tarifen bei anderen Versicherungsarten profitieren.
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Rechtsberatung

Rechtsberatung

Wir unterstützen Sie bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragen. Hierfür kooperiert die GVV mit der Rechtsanwaltskanzlei Catharina Hübner & Dr. Ehrhart Körting
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Musterwiderspruch gegen die Höhe der Besoldung wegen verfassungswidriger Unteralimentierung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,   als Service für die Beamten unter Ihnen stelle ich Ihnen hier einen Musterwiderspruch gegen die Höhe der Besoldung wegen verfassungswidriger Unteralimentierung zur Verfügung. Das Musterschreiben berücksichtigt die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldungshöhe in anderen Bundesländern und die durch das Gericht aufgestellten Kriterien, an denen sich die Verfassungsmäßigkeit der Besoldungshöhe zu ...

Die Patientenverfügung – selbst bestimmt bis ins hohe Alter

Sollten Sie unschlüssig sein über den Sinn einer Patientenverfügung und mehr wissen wollen, so können Sie sich auf einer GVV-Veranstaltung fachkundigen Rat holen: Am 01. Dezember 2016, von 15.00 bis 17 Uhr, informiert Frank Spade von der Bundeszentrale Patientenverfügung über gesetzliche Regelungen, Aufstellung und Verwahrung einer solchen Verfügung. Ort: Galerie im Kulturhaus Spandau, Mauerstraße 61, 13597 Berlin-Spandau. Bitte schicken Sie uns eine kurze

Stellenausschreibungspraxis im Land Berlin

Liebe Kollegin, lieber Kollege,   in vielen Behörden des Landes Berlins werden alle Stellen öffentlich ausgeschrieben. Die allseits gepredigte Personalentwicklung eigenen Personals wird damit ad absurdum geführt. Begründet wird dies mit den angeblich zwingenden Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes. Für den Bereich der Bundesverwaltung wurde ein Gutachten erstellt, in welchen Fällen öffentlich aber auch nur verwaltungsintern ausgeschrie