Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat am 6. Oktober den Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden zusammen mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, und dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, auf der Bundespressekonferenz vorgestellt. Der Lagebericht ist auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz www.verfassungsschutz.de unter der Rubrik Öffentlichkeitsarbeit – Rechtsextremismus – veröffentlicht.
Für das Land Berlin sind im Erhebungszeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. März 2020 in dem abgefragten Zeitraum 319 Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus gemeldet worden. Es sind 39 Disziplinarverfahren eingeleitet und 3 Abmahnungen ausgesprochen worden. In drei Fällen erfolgte eine Entlassung oder Nichternennung. Es handelt sich insgesamt um 37 Einzelpersonen und um sieben Personengruppen, davon fünf innerhalb einer Behörde und zwei außerhalb des öffentlichen Dienstes.
Für den Bereich der Berliner Polizei und des Berliner Justizvollzuges sind die folgenden Initiativen in den vergangenen Monaten zu vermerken.
In der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder – IMK – vom 4. bis 6.Dezember 2019 in Lübeck wird nach den Beratungen über die Intensivierung und Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/Antisemitismus in Deutschland in dem gefassten Beschluss unter anderem „die aktuelle Entwicklung im Bereich des Rechtsextremismus, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in Halle und im Fall Dr. Lübcke, für gefährlich und demokratiegefährdend“ gehalten.
An anderer Stelle des Beschlusses heißt es: „Der Kampf gegen die Gefahren des Rechtsextremismus/Antisemitismus kann wirksam nur gemeinsam von den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder geführt werden.
Die IMK stellt in ihrer Beschlussfassung fest, „dass der Kampf gegen Extremismus und Antisemitismus keine alleinige Aufgabe des Staates und seiner Sicherheitsbehörden sein kann. Der Kampf muss daher ebenso aus der Mitte der Gesellschaft geführt werden. Ebenso wichtig sind weitere Aktivitäten zur Ausweitung der Prävention.
Zur Unterstützung der Bekämpfung des Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst soll nach Auffassung der IMK eine Zentralstelle zur Erfassung und Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe im öffentlichen Dienst beim BfV auf- und ausgebaut werden. Soweit notwendig, entwickeln die Länder zusätzlich eigene Maßnahmen und Bekämpfungsansätze, um etwaigen extremistischen Tendenzen zu begegnen und deren Entstehung vorzubeugen. Die IMK bittet das BMI zu prüfen, inwiefern bei extremistischen Bestrebungen disziplinarrechtliche Konsequenzen bis zur Entziehung des Beamtenstatus ermöglicht werden können.
In der Frühjahrs-Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder – IMK – vom 17. bis 19. Juni 2020.in Erfurt werden disziplinarrechtliche Konsequenzen bei extremistischen Bestrebungen beschlossen. Die IMK nimmt einen entsprechenden Bericht Bestrebungen“ vom 10. Juni 2020) des zuständigen Arbeitskreises zur Kenntnis.
Die IMK stellt fest, dass extremistische Bestrebungen im öffentlichen Dienst nicht zu tolerieren sind und dass bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die extremistischen Organisationen angehören, die Mittel des Arbeits- und Disziplinarrechts konsequent auszuschöpfen sind.
Die IMK nimmt zur Kenntnis, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen hohe Anforderungen an die praktische Umsetzung möglicher arbeits- und disziplinarrechtlicher Maßnahmen stellen. Sie begrüßt, dass Bund und Länder vor diesem Hintergrund ihre Maßnahmen zur Vorbeugung und Erkennung von extremistischen Bestrebungen fortwährend – auch auf Basis der erarbeiteten Handlungsempfehlungen – mit dem Ziel überprüfen, sie weiter zu verbessern. Sie vereinbart, bei allen Maßnahmen mit dem Ziel intensiv zusammenzuarbeiten, extremistischen Bestrebungen im öffentlichen Dienst konsequent zu begegnen. Zu diesem Zweck sollen Erfahrungen, Handlungsweisen und die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere für den Bereich des Disziplinarrechts, kontinuierlich miteinander ausgetauscht werden.
Berliner Konzept zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen
In der Verantwortung von Staatssekretärs bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Torsten Akmann ist ein insgesamt elf Maßnahmen umfassendes Konzept erarbeitet und am 5. August 2020 vorgestellt worden, das ein besonderes Augenmerk auf die Stärkung der Aus- und Fortbildung, den Ausbau und die konsequente Nutzung struktureller Früherkennungssysteme sowie die entschlossene Ahndung disziplinarrechtlicher Verletzungen der Verfassungstreuepflicht legt. Es soll zunächst innerhalb der Polizei Berlin, später dann sukzessive in anderen Geschäftsbereichen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport umgesetzt werden.
Die Konzeption greift den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Dezember 2019 auf, wonach die Länder eigene Maßnahmen und Bekämpfungsansätze entwickeln können, um etwaigen extremistischen Tendenzen im öffentlichen Dienst zu begegnen und deren Entstehung vorzubeugen.
Das Konzept umfasst 11 unterschiedliche Maßnahmen:
1. Erweiterung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport bereitet für das Gesetzgebungsverfahren Rechtsgrundlagen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern sowohl vor einer Einstellung bei der Polizei Berlin als auch in regelmäßigen Abständen während des dienstlichen Werdegangs vor.
2. Disziplinarrecht
Zur Vereinheitlichung disziplinarrechtlicher Maßnahmen sollen disziplinarwürdige Sachverhalte mithilfe von Farbkategorien klassifiziert werden. Die Klassifizierung entbindet nicht von einer Einzelfallprüfung. Anhand der fünf Kategorien
- Rot (Gesicherte Erkenntnis)
- Orange (Hinreichender Verdacht fehlender Verfassungstreue)
- Gelb (Tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht)
- Grün (Vermutung begründet keinen Verdacht)
- Blau (keinerlei Anhaltspunkte)
lassen sich damit sowohl mögliche Verletzungen der Verfassungstreuepflicht, als auch Verletzungen der Wohlverhaltenspflicht standardisiert einstufen und bearbeiten.
Insbesondere bei Vorliegen der Kategorien „Rot“ und „Orange“ soll eine Entlassung der betreffenden Dienstkraft erfolgen.
3. Beratung durch den Berliner Verfassungsschutz
Sofern bei einer Dienststelle tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass Dienstkräfte Bestrebungen unternehmen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind die entsprechenden Informationen unter Wahrung von § 45 Abs. 1 GGO I auch der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung II der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mitzuteilen.
4. Extremismusbeauftragte/r bei der Polizei Berlin
Die/der Extremismusbeauftragte soll die bereits bestehenden Handlungsoptionen ergänzen und bündeln. Er oder sie ist Ansprechpartner/in für die Behördenleitung, Führungskräfte sowie Mitarbeitende. Er/sie sorgt für die Vernetzung und Kommunikation nach innen und nach außen in die Zivilgesellschaft.
5. Anonymes Hinweisgebersystem
Das webbasierte Anonyme Hinweisgebersystem (AHS) wurde bislang ausschließlich im Bereich der Korruptionsbekämpfung eingesetzt. Es könnte für die Aufnahme von internen Hinweisen zu extremistischen Tendenzen innerhalb der Polizei Berlin ausgeweitet und außerdem als Beratungssystem etabliert werden. Mithilfe des Systems ist es möglich, mit dem Ratsuchenden bzw. Hinweisgeber unter Wahrung der Anonymität in einen Dialog einzutreten.
6. Lagebericht
Die aus einer Erweiterung der statistischen Erfassung von Straf- und Disziplinarverfahren, der Ausweitung der Zuverlässigkeitsprüfung, Nutzung des Anonymen Hinweisgebersystems und Arbeit des oder der Extremismusbeauftragten gewonnenen Erkenntnisse werden zum Zwecke der internen Auswertung der Behördenleitung und zur Ausübung der Fachaufsicht regelmäßig der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wiederkehrend als Lagebericht vorgelegt.
7. Fach- und dienstaufsichtliches Monitoring
Mit einer frühzeitigen und niedrigschwelligen Meldeverpflichtung von Vorfällen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen wird das dienstaufsichtliche Monitoring durch die Behördenleitung sowie das fachaufsichtliche Monitoring durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weiter gestärkt.
8. Supervision
Insbesondere für Führungskräfte in besonders belasteten Einsatzräumen soll zukünftig das bereits bestehende Angebot einer Supervision deutlich ausgebaut und standardisiert angeboten werden. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, mit eigenen, aber auch negativen Erfahrungen der unterstellten Dienstkräfte professionell und empathisch umzugehen.
9. Stärkung der Bereitschaft zur Umfeldveränderung
Wiederkehrende, belastende Arbeits- oder Einsatzsituationen bzw. die dauerhafte Verwendung in hoch belasteten Einsatzgebieten können zu einer negativen Prägung der Dienstkräfte beitragen. Ein Wechsel des Umfeldes ist geeignet, um in Einzelfällen rechtzeitig einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken. Zukünftig soll daher stärker die Bereitschaft unter den Dienstkräften zur Umfeldveränderung gefördert werden, um einer dauerhaft negativen Prägung vorzubeugen.
10. Aus- und Fortbildung
Unter Einbeziehung der/des Extremismusbeauftragten wird in der Aus- und Fortbildung ein stärkerer Fokus auf die Vermittlung der Grundwerte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gelegt sowie die Wahrnehmung und der Umgang mit Indikatoren für Extremismus und Radikalisierung geschult.
11. Berliner Polizei Monitor – Studie zu Einstellungsmustern und Wertvorstellungen unter Mitarbeitenden der Polizei Berlin
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird eine wissenschaftliche Studie in Auftrag geben, die Einstellungsmuster und Wertvorstellungen unter den Mitarbeitenden der Polizei Berlin untersucht. Zusätzlich sollte im Rahmen der Studie untersucht.
Während der aktuellen Viertelstunde in der Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 2. September 2020 führte der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, nach kritischen Medienberichten und zwei Fragen von Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP über ein angebliches „Meldesystem für demokratiefeindliche Tendenzen in den Berliner Justizvollzugsanstalten“ unter anderem laut Wortprotokoll aus: „Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Justizsenator hat kein Meldesystem für demokratiefeindliche Tendenzen in den Berliner Justizvollzugsanstalten initiiert, die offenbar nicht disziplinarwürdiges sind. Ich bin froh, dass ich das hier einmal darstellen kann. Der eine oder andere hat offenbar öffentlich schon die Bewertung vorgenommen, ohne überhaupt nähere Hintergründe zu kennen. Wir diskutieren seit längerem über die Frage, wie umgehen oder wie uns wappnen gegen mögliche Unterwanderung, Angriffe unserer Sicherheitsbehörden durch Rechtsextreme. Das ist ein Thema in anderen Bundesländern. Das ist ein Thema auch in unserem Bundesland. Kollege Geisel hat erst vor wenigen Wochen einen 11-Punkte-Plan vorgestellt, wie er gedenkt, für seinen Geschäftsbereich dort zu agieren. Auch wir im Justizbereichs diskutieren immer wieder, wie wir eigentlich hier mit dem Umstand umgehen, dass es leider Bedienstete mit der Verfassungstreuepflicht und dem ständigen Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht so ernstnehmen, wie wir es gerne hätten. Ich sage nur ein Stich-wort, wobei wir das im Vollzug nicht haben: Reichsbürger. Mir erschließt sich intellektuell überhaupt nicht, wie man einerseits den Staat ablehnen, von einer Deutschland GmbH sprechen und gleichzeitig im öffentlichen Dienst arbeiten kann. Aber solche Fälle gibt es. Man glaubt es ja nicht, aber, wie gesagt, nicht im Justizvollzug, jedenfalls nicht bisher. Was uns die Zukunft bringen, wissen wir alle nicht. Diesbezüglich hat die Abteilung, die die Aufsicht führt über die Strafvollzugsanstalten, immer wieder auch Gespräche mit den Anstaltsleitern geführt, die dann in ein Schreiben vom 14. August 2020 an die Justizvollzugsanstalten mündeten, an die Sozialen Dienste der Justiz, wo es um die Erfassung und Meldung von Vorfällen mit demokratiefeindlicher Tendenz geht. Von einem irgendwie gearteten Aufruf, Mitarbeiten-Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Justizsenator hat kein Meldesystem für demokratiefeindliche Tendenzen in den Berliner Justizvollzugsanstalten initiiert, die offenbar nicht disziplinarwürdiges sind. Ich bin froh, dass ich das hier einmal darstellen kann. Der eine oder andere hat offenbar öffentlich schon die Bewertung vorgenommen, ohne überhaupt nähere Hintergründe zu kennen. Wir diskutieren seit längerem über die Frage, wie umgehen oder wie uns wappnen gegen mögliche Unterwanderung, Angriffe unserer Sicherheitsbehörden durch Rechtsextreme. Das ist ein Thema in anderen Bundesländern. Das ist ein Thema auch in unserem Bundesland. Kollege Geisel hat erst vor wenigen Wochen einen 11-Punkte-Plan vorgestellt, wie er gedenkt, für seinen Geschäftsbereich dort zu agieren. Auch wir im Justizbereichs diskutieren immer wieder, wie wir eigentlich hier mit dem Umstand umgehen, dass es leider Bedienstete mit der Verfassungstreuepflicht und dem ständigen Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht so ernstnehmen, wie wir es gerne hätten. Ich sage nur ein Stich-wort, wobei wir das im Vollzug nicht haben: Reichsbürger. Mir erschließt sich intellektuell überhaupt nicht, wie man einerseits den Staat ablehnen, von einer Deutschland GmbH sprechen und gleichzeitig im öffentlichen Dienst arbeiten kann. Aber solche Fälle gibt es. Man glaubt es ja nicht, aber, wie gesagt, nicht im Justizvollzug, jedenfalls nicht bisher. Was uns die Zukunft bringen, wissen wir alle nicht. Diesbezüglich hat die Abteilung, die die Aufsicht führt über die Strafvollzugsanstalten, immer wieder auch Gespräche mit den Anstaltsleitern geführt, die dann in ein Schreiben vom 14. August 2020 an die Justizvollzugsanstalten mündeten, an die Sozialen Dienste der Justiz, wo es um die Erfassung und Meldung von Vorfällen mit demokratiefeindlicher Tendenz geht. Von einem irgendwie gearteten Aufruf, Mitarbeitende zu überwachen, zu befragen, nachzustellen, kann überhaupt keine Rede sein. Das klingt da überhaupt nicht an und ist auch überhaupt nicht intendiert. Inhalt des Schreibens ist vielmehr eine Anordnung, ohnehin in den Behörden bekannt gewordene derartige Fälle, also das Hellfeld, in anonymisierter Form an die zuständige Fachabteilung zu berichten. Dabei kann es sich insbesondere auch um Vorfälle handeln, die keinem Bediensteten zugeordnet werden können, beispielsweise Zeichen, Worte, Aussprüche, demokratiefeindlicher Art an Gegenständen oder Möbelstücken, verfassungsfeindliche Kennzeichen, oder, oder, oder. Zielsetzung ist es, sich ein Bild über demokratiefeindliche Tendenzen zu verschaffen und dies dann eben auch als Anknüpfungspunkt für mögliche passgenaue Fortbildungen, Aufklärungen, Präventionsprogramme oder sonstige Interventionen zu nehmen. Zu den rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen für diese Anordnung, nach denen fragen Sie auch: Ich glaube, über die allgemeine gesellschaftspolitische Entwicklung in der Bundesrepublik in den letzten Jahren muss ich nicht allzu viele Ausführungen machen. Erinnert sei nur an die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten und die Anschläge in Halle und auch in Hanau. Die Ereignisse auf den Stufen des Deutschen Bundestages sind uns alle noch vor Augen von vor wenigen Tagen. Auch der Verfassungsschutzbericht verzeichnet einen deutlichen Anstieg extremistischer Straftaten. Im Berliner Justizvollzug sind wir glücklicherweise bisher von größeren Entwicklungen in diesem Umfeld verschont geblieben. Allerdings gab es durchaus ein paar bedrückende Einzelfälle. Beispielsweise wurde ein Bediensteter im März dieses Jahres unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und, auch bedrückend in den Zusammenhang, er hat immerhin in den Anstalten gearbeitet, Verstoßes gegen das Waffengesetz, verurteilt. Es handelt sich um einen 45-jährigen, der in der Jugendstrafanstalt tätig war und dort mit Tätowierungen am Unterarm herumlief, die verfassungsfeindlich gewesen sind und die man dort auch wahrnehmen konnte, weil er nämlich ein kurzärmliges Hemd bzw. T-Shirt getragen hat. Es waren abgebildete Totenkopf-SS-Runen, die deutlich als Kenn-zeichen der ehemaligen SS zu erkennen waren. Die trug er zumindest an fünf festgestellten Zeitpunkten im Dienst unbedeckt und für jeden sichtbar. Zudem hatte er in seiner Wohnung die halbautomatischen Waffen verwahrt, die dann eben auch zur Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz geführt haben. Ein weiterer Vorfall hat die Kollegen in der Jugendstrafanstalt sehr aufgewühlt. Am 2. Juli 2019 bemerkte ein Mitarbeiter der Jugendstraf-anstalt auf dem Schreibtisch seines Büros in einem Unterbringungsbereich ein dort offensichtlich abgelegtes Foto, welches einen Tierpfleger mit einem auf dem Arm sitzenden Affen zeigt. Der Mitarbeiter ist schwarz. Das Vorkommnis hat nicht nur den Kollegen tief erschüttert, sondern auch die Kollegen. Der Leiter der Jugendstrafanstalt hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Das Verfahren wurde eingestellt, weil kein Täter ermittelt werden konnte. Zu Reichsbürgern haben wir im Vollzug noch keine Kenntnisse. All diese Ereignisse, gesellschaftlich aber auch in den Anstalten, bieten Anlass genug, sich mit jedweder Form von Extremismus auseinanderzusetzen, das Thema in den Fokus zu rücken und hinzuschauen, ohne unsere Bediensteten unter Generalsverdacht zu stellen oder ein Bespitzelungssystems zu etablieren. Das weise ich in aller Form zurück. Das ist diffamierend. Die rechtliche Grundlage ist natürlich die Aufsicht, die wir über die Anstalten führen. Um diese ausüben zu können, unsere Aufsichtsrechte, müssen wir natürlich ein umfassendes Bild haben, so, wie wir uns auch über andere besondere Vorkommnisse berichten lassen. Da gibt es auch eine entsprechende Berichtsverfügung. Es ist jetzt noch einmal darauf hingewiesen worden, dass bitte auch über diese Fälle berichtet wird – ich sage es noch einmal –, auch wenn es keinem Bediensteten zugeordnet werden kann, damit wir davon erfahren und die Aufsichtsbehörde in diese Überlegungen einbeziehen kann.“