Die Fortsetzung der am 5. März aufgenommenen Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungdienst – SuE – zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – VKA – und den Gewerkschaften steht noch nicht fest. Die vorgesehenen Verhandlungen am 23. März und 29. April fanden wegen der Corona-Krise nicht statt. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben beim Verhandlungsauftakt ihre besondere Wertschätzung für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Beschäftigten im SuE betont. Es bestand Einigkeit, die Attraktivität des Berufsfeldes zu erhalten und weiter zu verbessern. In der Tarifmappe der VKA sind die wechselseitigen Forderungen und Positionen der Arbeitgeber und Gewerkschaften nachzulesen (https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%20SuE/VKA_Tarifmappe_SuE_2020.pdf).

Im Land Berlin warten die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nicht nur auf den Fortgang der Tarifverhandlungen. Sie müssen damit zurecht kommen, dass die Tarifeinigung vom 2. März 2019 mit den neuen Eingruppierungsregelungen und der neu strukturierten Entgelttabelle ab 1. Januar 2020 immer noch nicht erfolgt ist. Die Eingruppierungsregelungen und die Entgelttabelle  als die Überleitung ist an die im kommunalen Bereich geltenden Regelungen ab Jahresbeginn 2020 angelehnt. Die Zuordnung zu den neuen Tätigkeitsmerkmalen (einschließlich der Stufenzuordnung) erfolgt nicht auf Antrag, sondern automatisch. Berlins Finanzsenator Dr. Kollatz hat am 16. April 2019 mit großer Freude angekündigt, „dass mit dem Tarifergebnis viele Berliner Themen gewürdigt und berücksichtigt wurden. Insbesondere für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wird sich die Situation ab dem 1. Januar 2020 mit der höheren Eingruppierung und Vergütung spürbar verbessern.“ Die Umsetzung der Tarifeinigung zum 1. Januar 2020 wurde vom Regierenden Bürgermeister zugesagt.

Die Beschäftigten im SuE jedoch warten über ein Jahr nach der Tarifeinigung immer noch auf die Umsetzung ihrer Ansprüche ab 1. Januar 2020 auf ein höheres als das tatsächlich gezahlte Entgelt. Innerhalb Jahresfrist war die Senatsverwaltung für Finanzen erst imstande, im Rundschreiben IV Nr. 15/2020 vom 6. Februar 2020 über die tarifrechtlichen Neuerungen auf knappen Seiten zu informieren. Einen Monat später ist im Rundschreiben des Landesverwaltungsamtes LVwA IPV Nr. 09/2020 vom 4. März 2020 nachzulesen, dass „aufgrund der Komplexität der Zuordnung zu den neuen Entgeltgruppen und Stufen (…) die Überleitung der Personalfälle in die neue Tarifstruktur nur manuell erfolgen (kann)“.

Wieder einen Monat später erklärt die Finanzverwaltung den begrenzten Verzicht auf die Anwendung der Ausschlussfrist bei der Überleitung der Beschäftigten im SuE und anderer Berufsgruppen, die zum 1. Janaur 2020 überzuleiten sind (Rundschreiben IV Nr. 39/2020 vom 7. April 2020) bis zum 30. September 2020 wegen der Corona-Pandemie. Mit anderen Worten, die Beschäftigten im SuE müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre Ansprüche auf Nachzahlungen von Entgelt nach § 37 TV-L geltend gemacht haben. Vom 1. Oktober 2020 an gelten die Regelungen über Ausschlussfrist uneingeschränkt. Das ist schwere rechtliche Tarifkost, aber es muss trotz der schlampigen Arbeit vieler beteiligter Stellen innerhalb der Berliner Verwaltung so sein. Wer also den Verfall auf Zahlung eines höheren Entgelts verhindern will, muss tätig werden und darf nicht auf den von der Finanzverwaltung angekündigten Hinweis zum Tätigwerden warten.

Angesichts der saumseligen Arbeit vieler Beteiligter stößt die Bemerkung im Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 7. April, „bei der Überleitung in das neue Tarifrecht muss ggf. auch mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden“, nur auf totales Unverständnis der Beschäftigten im SuE.