Die Kommission Verlässlicher Generationsvertrag hat ihren Bericht am 27. März mit Leitgedanken für eine zukunftsfeste und gerechte Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme in Deutschland über das Jahr 2025 hinweg vorgelegt. Der Bericht und die dazugehörigen Empfehlungen enthalten Überlegungen zu Beamtinnen und Beamten. Danach verkennt die Kommission nicht, dass es Argumente gibt, die dafürsprechen könnten, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Für den Aspekt der nachhaltigen Finanzierung der Rentenversicherung gilt dies jedoch voraussichtlich eher nicht. Die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung könnte kurz- und mittelfristig zwar die gesetzliche Rentenversicherung finanziell entlasten.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass den zunächst entstehenden finanziellen Entlastungen der Rentenversicherung langfristig hohe zusätzliche Rentenleistungen gegenüberstehen würden, die die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich eher erschweren würden. Zusätzlich zur Zahlung der bestehenden Beamtenpensionen müssten die öffentlichen Arbeitgeber sowohl die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen als auch hohe Beiträge für die betriebliche Altersversorgung aufwenden. Aus verfassungsrechtlich hergeleiteten Gründen (Alimentationsprinzip) müsste neben der ersten auch die zweite Säule der Alterssicherung abgedeckt werden, um ein ähnliches Versorgungsniveau zu erreichen. Die Kommission empfiehlt, alle Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung systemgerecht und wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.