Die Kommission VerlĂ€sslicher Generationsvertrag hat ihren Bericht am 27. MĂ€rz mit Leitgedanken fĂŒr eine zukunftsfeste und gerechte Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme in Deutschland ĂŒber das Jahr 2025 hinweg vorgelegt. Der Bericht und die dazugehörigen Empfehlungen enthalten Ăberlegungen zu Beamtinnen und Beamten. Danach verkennt die Kommission nicht, dass es Argumente gibt, die dafĂŒrsprechen könnten, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. FĂŒr den Aspekt der nachhaltigen Finanzierung der Rentenversicherung gilt dies jedoch voraussichtlich eher nicht. Die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung könnte kurz- und mittelfristig zwar die gesetzliche Rentenversicherung finanziell entlasten.
Zu berĂŒcksichtigen ist jedoch, dass den zunĂ€chst entstehenden finanziellen Entlastungen der Rentenversicherung langfristig hohe zusĂ€tzliche Rentenleistungen gegenĂŒberstehen wĂŒrden, die die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich eher erschweren wĂŒrden. ZusĂ€tzlich zur Zahlung der bestehenden Beamtenpensionen mĂŒssten die öffentlichen Arbeitgeber sowohl die BeitrĂ€ge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen als auch hohe BeitrĂ€ge fĂŒr die betriebliche Altersversorgung aufwenden. Aus verfassungsrechtlich hergeleiteten GrĂŒnden (Alimentationsprinzip) mĂŒsste neben der ersten auch die zweite SĂ€ule der Alterssicherung abgedeckt werden, um ein Ă€hnliches Versorgungsniveau zu erreichen. Die Kommission empfiehlt, alle ReformmaĂnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung systemgerecht und wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu ĂŒbertragen.