Für den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgericht ist unter Vorsitz des Präsidenten des Gerichts, Prof. Dr. Voßkuhle, die Verhandlung – 2 BvL. 4/18 – zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die Besoldung von Richterinnen und Richtern (Besoldungsgruppen R1, R2 und R3) in Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 im Sinne von Art. 33 Abs. 5 Gg amtsangemessen war („Richterbesoldung II“), für 2020 jetzt in der Jahresvorausschau der Terminplanung vorgesehen.