Liebe Mitglieder,

Ein innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmter Referentenentwurf eines Gesetzes ĂŒber Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und –Stabilisierungsgesetz) sieht im Wesentlichen die folgenden Inhalte vor:

 

Haltelinien in der gesetzlichen Rentenversicherung:

– Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent gehalten. HierfĂŒr wird die Rentenanpassungsformel so ergĂ€nzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird (Haltelinie l).

– Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht ĂŒberschreiten (Haltelinie II).

 

Verbesserung bei Erwerbsminderungsrenten:
– Die Absicherung bei Erwerbsminderung wird deutlich verbessert. Die Zurechnungszeit wird fĂŒr RentenzugĂ€nge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlĂ€ngert.

 

Erweiterung der Kindererziehungszeiten fĂŒr vor 1992 eborene Kinder:
– FĂŒr MĂŒtter (ggf. auch VĂ€ter) wird die Kindererziehungszeit fĂŒr vor 1992 geborene Kinder um ein weiteres Jahr verlĂ€ngert, wenn sie mindestens drei Kinder erzogen haben. Damit werden diesen Personen fĂŒr die Erziehung ihrer. Kinder kĂŒnftig insgesamt drei Jahre pro Kind angerechnet.

 

Entlastung von Geringverdienern:
– Die Gleitzone (neu: Einstiegsbereich) wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) ausgeweitet. BeschĂ€ftigte werden im Einstiegsbereich stĂ€rker bzw. erstmalig bei den SozialversicherungsbeitrĂ€gen entlastet. Zudem fĂŒhren hier die verringerten RentenbeitrĂ€ge nicht mehr zu geringeren RentenansprĂŒchen.

 

Finanzierung der Maßnahmen:
– Die Beitragssatzobergrenze wird durch eine Beitragssatzgarantie abgesichert, nach der bei Bedarf weitere Bundesmittel fĂŒr die Rentenversicherung bereitzustellen sind.
– HierfĂŒr wird im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen. ZusĂ€tzlich wird der Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung in den Jahren 2022 bis 2025 um 0,5 Mrd. Euro angehoben.
. Die Beitragssatzgarantie gilt uneingeschrÀnkt, so dass auch bei unvorhersehbaren Entwicklungen die Beitragssatzobergrenze eingehalten wird.

Den Entwurf können Sie hier herunterladen: KLICK

 

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen

Der Vorstand