Durch die Mitgliedschaft in der GVV ohne zusÀtzlichen Beitrag abgedeckt:
Gruppendienst- und Gruppendienstregresshaftpflichtversicherung
mit folgenden Höchstleistungen je Schadenereignis ab dem 01.09.2016:
- EUR 10.000.000 pauschal fĂŒr Personen- und SachschĂ€den und fĂŒr VermögensschĂ€den, die als Folgeschaden von Personen- oder SachschĂ€den auftreten.
- EUR 50.000 Regresshaftpflicht fĂŒr Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge
- EUR 50.000 fĂŒr das Abhandenkommen von DienstschlĂŒsseln
- EUR 5.000 fĂŒr das Abhandenkommen persönlicher AusrĂŒstungsgegenstĂ€nde
Die Gesamtleistung fĂŒr alle VersicherungsfĂ€lle eines Versicherungsjahres betrĂ€gt das Doppelte dieser
Deckungssummen.
Abgesichert sind RegressansprĂŒche des Dienstherrn/Arbeitgebers, die leicht bis grob fahrlĂ€ssig verursacht wurden. VorsĂ€tzlich verursachte SchĂ€den sind nicht versichert.
Folgende beispielhaften Sachverhalte sind in der Diensthaftpflicht abgesichert:
- SchÀden, die aus hoheitlichen, fiskalischen und privatwirtschaftlichen TÀtigkeiten der Beamten und Angestellten resultieren
- SchÀden am fiskalischem Eigentum, wie Rechner, Laptop, Beamer und GPS
- SchÀden, die beim dienstlichem Umgang mit GerÀten, sowie Waffen und Munition des Dienstherrn entstehen
- Abhandenkommen und SchĂ€den an persönlichen AusrĂŒstungsgegenstĂ€nden, nach dem Bekleidungsnachweis
- SchÀden aus dem Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, hierzu zÀhlen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Geschwindigkeiten unter 20 km/h
- Ăbernahme der Kosten (z.B. einer neuen SchlieĂanlage) bei Verlust des DienstschlĂŒssels und einer Objektbewachung bis zu 14 Tagen
- Abwehr unberechtigter AnsprĂŒche (passiver Rechtsschutz)
Nicht versichert sind echte VermögensschÀden. Dazu gehören z.B.:
- AnsprĂŒche einer Behörde, die nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, so das die Forderungen verjĂ€hren oder
- es werden falsche AuszahlungsbetrÀge festgesetzt, bzw. angewiesen.
Zur Absicherung dieser echten VermögensschĂ€den wenden Sie sich bitte an Ihren DBV Spezialisten fĂŒr den Ăffentlichen Dienst. Er wird Ihnen die Vorteilsangebote fĂŒr GVV-Mitglieder vorstellen.
Bei allen Schadensereignissen prĂŒft die DBV zunĂ€chst, ob der Dienstherr tatsĂ€chlich einen Schadenersatzanspruch gegen Sie hat. Wenn nein, werden unberechtigte AnsprĂŒche abgewehrt. Wenn dagegen ein Schadenersatzanspruch besteht, ĂŒbernimmt die Versicherung den Schaden.
Das heiĂt den Schaden mĂŒssen Sie der DBV erst melden, wenn eine schriftliche Forderung des Dienstherrn/Arbeitgebers vorliegt.
Gruppen-Freizeit-Unfallversicherung
Die Versicherung umfasst nach MaĂgabe der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2011, Stand 2015) alle auĂerberuflichen (Freizeit-)UnfĂ€lle mit Weltgeltung, einschlieĂlich der UnfĂ€lle als Fluggast. Arbeits- oder DienstunfĂ€lle sind nicht versichert. Versichert sind auch (allerdings ohne InvaliditĂ€tsleistung) alle Vor-/RuhestĂ€ndler-/innen und Rentner-/innen, die in keinem DienstverhĂ€ltnis mehr stehen
mit folgenden Höchstleistungen je Schadenereignis ab 01.09.2016:
- EUR 1.500 im Todesfall, verursacht durch einen Unfall
- EUR 3.000 bei InvaliditÀt dem Grade der InvaliditÀt entsprechend mit Mehrleistung ab 75%
- EUR 9.000 bei VollinvaliditÀt
- EUR 2.500 Bergungskosten nach einem Unfall. Ersetzt werden die entstandenen notwendigen Kosten fĂŒr Such-, Rettungs- oder Bergungskosten, der Mehraufwand bei der RĂŒckkehr der verletzten Person zum stĂ€ndigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten Ă€rztlich angeordnet wurden. Bei einem unfallbedingten Todesfall werden die Kosten fĂŒr die ĂberfĂŒhrung zum letzten stĂ€ndigen Wohnsitz ersetzt.
- EUR 1.000 Kurbeihilfe wird gezahlt, wenn wegen der durch Unfall hervorgerufenen GesundheitsschÀdigungen innerhalb von 3 Jahren eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer verordnet wird.
- EUR 6 Krankenhaustagegeld wird fĂŒr jeden Kalendertag der vollstationĂ€ren Behandlung gezahlt, lĂ€ngstens jedoch fĂŒr fĂŒnf Jahre
- nach 28 Tagen Krankenhausaufenthalt gibt es zusÀtzlich 10 TagessÀtze
- nach 43 Tagen Krankenhausaufenthalt wird der Tagessatz verdoppelt
- fĂŒr unfallbedingte ambulante OPÂŽs, die ĂŒblicher Weise vollstationĂ€r durchgefĂŒhrt werden, gibt es 5 TagessĂ€tze
Weitere Leistungs- und Beitragsvorteile sind auf Ihren besonderen Bedarf zugeschnittene Versicherungslösungen:
Berechnung der VersorgungsansprĂŒche fĂŒr Beamte und Arbeitnehmer im Ăffentlichen Dienst (Ă. D.)
Gern helfen wir auch mit einer kompetenten Beratung mit unserem plan360°
Im ersten Schritt erstellen wir eine fundierte, realistische Analyse Ihrer Situation.
Im zweiten Schritt erarbeiten wir flexible Finanzlösungen mit auf Ihre BedĂŒrfnisse zugeschnittenen Anlage-, Versicherungs- und Vorsorge-Produkten.
Ihr DBV Spezialist fĂŒr den Ăffentlichen Dienst:
Bernd MĂŒller
Beauftragter des Partnerunternehmens DBV Deutsche Beamtenversicherung
AXA Regionalvertretung MĂŒller & Reimer OHG
Konrad-Wolf-Allee 1-3
14480 Potsdam
Tel. 0331/625440
Fax 0331/625441
Funk 0172/8848177
bernd.mueller@dbv.de
…und besuchen Sie unsere Internetseite: https://www.dbv-betreuer.de/mueller-reimer-DBV