Durch die Mitgliedschaft in der GVV ohne zusätzlichen Beitrag abgedeckt:

Gruppendienst- und Gruppendienstregresshaftpflichtversicherung

mit folgenden Höchstleistungen je Schadenereignis ab dem 01.09.2016:

  • EUR 10.000.000 pauschal fĂĽr Personen- und Sachschäden und fĂĽr Vermögensschäden, die als Folgeschaden von Personen- oder Sachschäden auftreten.
  • EUR 50.000 Regresshaftpflicht fĂĽr Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge
  • EUR 50.000 fĂĽr das Abhandenkommen von DienstschlĂĽsseln
  • EUR 5.000 fĂĽr das Abhandenkommen persönlicher AusrĂĽstungsgegenstände

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser
Deckungssummen.

Abgesichert sind Regressansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers, die leicht bis grob fahrlässig verursacht wurden. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert.

 

Folgende beispielhaften Sachverhalte sind in der Diensthaftpflicht abgesichert:

  • Schäden, die aus hoheitlichen, fiskalischen und privatwirtschaftlichen Tätigkeiten der Beamten und Angestellten resultieren
  • Schäden am fiskalischem Eigentum, wie Rechner, Laptop, Beamer und GPS
  • Schäden, die beim dienstlichem Umgang mit Geräten, sowie Waffen und Munition des Dienstherrn entstehen
  • Abhandenkommen und Schäden an persönlichen AusrĂĽstungsgegenständen, nach dem Bekleidungsnachweis
  • Schäden aus dem Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, hierzu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Geschwindigkeiten unter 20 km/h
  • Ăśbernahme der Kosten (z.B. einer neuen SchlieĂźanlage) bei Verlust des DienstschlĂĽssels und einer Objektbewachung bis zu 14 Tagen
  • Abwehr unberechtigter AnsprĂĽche (passiver Rechtsschutz)

Nicht versichert sind echte Vermögensschäden. Dazu gehören z.B.:

  • AnsprĂĽche einer Behörde, die nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, so das die Forderungen verjähren oder
  • es werden falsche Auszahlungsbeträge festgesetzt, bzw. angewiesen.

Zur Absicherung dieser echten Vermögensschäden wenden Sie sich bitte an Ihren DBV Spezialisten für den Öffentlichen Dienst. Er wird Ihnen die Vorteilsangebote für GVV-Mitglieder vorstellen.

Bei allen Schadensereignissen prüft die DBV zunächst, ob der Dienstherr tatsächlich einen Schadenersatzanspruch gegen Sie hat. Wenn nein, werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Wenn dagegen ein Schadenersatzanspruch besteht, übernimmt die Versicherung den Schaden.
Das heiĂźt den Schaden mĂĽssen Sie der DBV erst melden, wenn eine schriftliche Forderung des Dienstherrn/Arbeitgebers vorliegt.

 

Gruppen-Freizeit-Unfallversicherung

Die Versicherung umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2011, Stand 2015) alle außerberuflichen (Freizeit-)Unfälle mit Weltgeltung, einschließlich der Unfälle als Fluggast. Arbeits- oder Dienstunfälle sind nicht versichert. Versichert sind auch (allerdings ohne Invaliditätsleistung) alle Vor-/Ruheständler-/innen und Rentner-/innen, die in keinem Dienstverhältnis mehr stehen
mit folgenden Höchstleistungen je Schadenereignis ab 01.09.2016:

  • EUR 1.500 im Todesfall, verursacht durch einen Unfall
  • EUR 3.000 bei Invalidität dem Grade der Invalidität entsprechend mit Mehrleistung ab 75%
  • EUR 9.000 bei Vollinvalidität
  • EUR 2.500 Bergungskosten nach einem Unfall. Ersetzt werden die entstandenen notwendigen Kosten fĂĽr Such-, Rettungs- oder Bergungskosten, der Mehraufwand bei der RĂĽckkehr der verletzten Person zum ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten ärztlich angeordnet wurden. Bei einem unfallbedingten Todesfall werden die Kosten fĂĽr die ÜberfĂĽhrung zum letzten ständigen Wohnsitz ersetzt.
  • EUR 1.000 Kurbeihilfe wird gezahlt, wenn wegen der durch Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigungen innerhalb von 3 Jahren eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer verordnet wird.
  • EUR 6 Krankenhaustagegeld wird fĂĽr jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch fĂĽr fĂĽnf Jahre
    • nach 28 Tagen Krankenhausaufenthalt gibt es zusätzlich 10 Tagessätze
    • nach 43 Tagen Krankenhausaufenthalt wird der Tagessatz verdoppelt
    • fĂĽr unfallbedingte ambulante OP´s, die ĂĽblicher Weise vollstationär durchgefĂĽhrt werden, gibt es 5 Tagessätze

Weitere Leistungs- und Beitragsvorteile sind auf Ihren besonderen Bedarf zugeschnittene Versicherungslösungen:
Berechnung der VersorgungsansprĂĽche fĂĽr Beamte und Arbeitnehmer im Ă–ffentlichen Dienst (Ă–. D.)
Gern helfen wir auch mit einer kompetenten Beratung mit unserem plan360°
Im ersten Schritt erstellen wir eine fundierte, realistische Analyse Ihrer Situation.
Im zweiten Schritt erarbeiten wir flexible Finanzlösungen mit auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Anlage-, Versicherungs- und Vorsorge-Produkten.

 

Ihr DBV Spezialist fĂĽr den Ă–ffentlichen Dienst:

Bernd MĂĽller

Beauftragter des Partnerunternehmens DBV Deutsche Beamtenversicherung

AXA Regionalvertretung MĂĽller & Reimer OHG
Konrad-Wolf-Allee 1-3
14480 Potsdam
Tel. 0331/625440
Fax 0331/625441
Funk 0172/8848177
bernd.mueller@dbv.de
…und besuchen Sie unsere Internetseite: https://www.dbv-betreuer.de/mueller-reimer-DBV