Berliner Versorgungsappell I

Zum Ende der diesjĂ€hrigen Wahlen zu den Personalvertretungen wurde die Berliner Besoldungsallianz gebildet. Sie ist ein Zusammenschluss von DGB, DBB, DRB und HPR und tritt fĂŒr einen finanziellen Nachteilsausgleich wegen der zu niedrig bemessenen Besoldung ab 2009 im Land Berlin ein. Grundlage der Forderung ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur Richterbesoldung im Land Berlin. Das Gericht hat die Besoldungsvorschriften des...

Umstrittene Hauptstadtzulage wird gezahlt!

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Senat von Bertlin die beamtenrechtlichen bzw. außertariflichen Regelungen zur Hauptstadtzulage fĂŒr Beamtinnen und Beamte bzw. Ballungsraumzulage fĂŒr TarifbeschĂ€ftigte beraten. Trotz ablehnenden Beschlusses der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher LĂ€nder (TdL) und in vollstĂ€ndiger Kenntnis der möglichen Konsequenzen eines Satzungsverstoßes im Fall der Umsetzung hat der Senat die Zulage beschlossen.Die Ha...

Zulagen in der Hauptstadt – ein folgenreiches personalpolitisches Dilemma.

Die Idee stammt von der Berliner SPD. Eine "Berlin-Zulage" wurde als "Ballungsraumzulage" politisch kreiert. Daraus wurde der Vorschlag der drei Berliner Koalitionsfraktionen fĂŒr die nicht ruhegehaltfĂ€hige monatliche Hauptstadtzulage der Beamtinnen und Beamten. Die gesetzliche Regelung ist gleichzeitig per Gesetz auf die TarifbeschĂ€ftigten und sonstigen Angestellten ĂŒbertragen, fĂŒr vollstĂ€ndig anwendbar erklĂ€rt und in eine "Ballungsraumzulage" umbenannt w...

Berliner Besoldung mitten im Wirbelsturm

Zwei BeschlĂŒsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 ĂŒber Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 - 4 BvL 4/18 - und zu den Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von kinderreicher Richter und StaatsanwĂ€lte - 2 BvL 6/17 u.a. - haben fĂŒr Klarheit gesorgt. Die Besoldung ist in beiden LĂ€ndern in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Das Land Berlin muss spĂ€testens mit Wirkung vom 1. Ju...