Altersteilzeit und Mindestnettobezüge

Liebe Kollegin, lieber Kollege, am 19. Februar 2013 hat der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in beiden von unserer Gewerkschaft unterstützten Musterverfahren entschieden, dass die Berechnung der tariflich geschuldeten Mindestnettoentgelte für dem TV ATZ unterliegende Arbeitsverhältnisse weiterhin auf Grundlage der seit 2008 unveränderten Mindestnettobetragstabelle zu erfolgen hat. Beide Entscheidungen sind auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerich...