Besoldung von Beamtinnen und Beamten wird erhöht

Vorgesehen sind Erhöhungen von 1,5 % nunmehr bereits ab August 2010. Die 1,5 % ige Erhöhung beträgt bei einem Einkommen von 4000 € gerade mal 60 €. Damit bleibt die Besoldungsanpassung hinter dem Tarifergebnis zurück. Beamtinnen und Beamte leisten mit der Absenkung der Sonderzahlung und dem Wegfall des Urlaubsgeldes seit 2003 bereits einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Wir vermissen eine Rücknahme der Kürzung des Weihnachtsgeldes und eine Perspektive, wann das Niveau anderer Bundesländer bzw. des Bundes erreicht wird. Das knauserigste Bundesland zahlt beispielsweise einem Oberinspektor 200 € monatlich mehr. Bundesbedienste erhalten unerreichbar 12 % mehr! Da stößt es doch sauer auf, dass die Berliner Abgeordneten sich im letzten Jahr eine fast zweistellige Diätenerhöhung gönnten.

Wie bereits berichtet, unterstützen wir eine Klage wegen Verletzung der Alimentationspflicht. Die jetzt vorgelegte unzureichende Besoldungserhöhung bestätigt unsere Einschätzung des letzten Jahres, dass Senat und Abgeordnetenhaus ohne Druck keine befriedigenden Regelungen für die Beamtinnen und Beamten vornehmen. Die Vorbereitung dieser Klage beanspruchte mehrere Monate. Das Gefühl, wir werden ungerechtfertigt behandelt, in eine hinreichend begründete justiziable Form zu bekommen, ist eine Kunst, die schwer gelingt und eben sehr zeitaufwendig ist. Wir beobachteten in den letzten Jahren die Hinweise vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesverfassungsgericht. Zwischen den Zeilen war erkennbar, wo dort die Grenzen der Alimentationspflicht gesehen werden. Darauf baut unsere Argumentation auf. Die erste Klageerwiderung der Innenverwaltung bezieht sich ausschließlich auf einige Formalien, die nicht den Grundsatz bestreiten. Das Verwaltungsgericht hat uns diese zur Kenntnis gegeben und die Notwendigkeit einer Stellungnahme nicht gesehen.