Archiv :: INFODIENST 08/06
Verbeamtungen nichtig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im März 2006 entschieden, dass eine „beamtete“ Lehrerin des Landes Brandenburg sich nicht in einem bestehenden Beamtenverhältnis befindet, weil ihre Ernennung nach der Formulierung der Urkunde auf ein Teilzeitbeamtenverhältnis gerichtet war, das es weder nach Landesrecht noch nach Bundesrecht gibt.
Das Gericht hat die Klage abgewiesen, weil eine wirksame Ernennung nicht vorliege. Es handele sich um eine Nichternennung im Sinne des § 7 LBG. Die Ernennung der Klägerin sei auf ein Teilzeitbeamtenverhältnis, das nach dem Landesbeamtengesetz nicht existiere, gerichtet gewesen. Dies habe eine Auslegung der Urkunde ergeben. Entgegen der Auffassung der Beteiligten seien keine getrennten Regelungen zum Beamtenverhältnis an sich und zur Arbeitszeit getroffen worden, vielmehr seien das Beamtenverhältnis und die Teilzeit zu einer Einheit verknüpft worden. Dies zeige sich auch aus dem Wortlaut, der in der Urkunde verwendet wurde. Damit sei die Art des Beamtenverhältnisses von der Regelung betroffen, die Formulierung „in Teilzeitbeschäftigung“ beinhalte nicht bloß eine Arbeitszeitregelung, sondern stelle eine Charakterisierung des Beamtenverhältnisses dar. Revision ist zugelassen.
Arbeitsorganisation - Spielen Sie mehr
Manche Menschen bestrafen sich, wenn sie unter Termindruck stehen. Sie löschen alle Spiele auf ihrem PC, verzichten auf den Spaziergang und spielen abends nicht mit den Kindern. Nun haben sie weniger Lebensfreude und Ausgleich – und ihre Arbeitsleistung sinkt, anstatt zu steigen. Durchbrechen Sie diesen Kreislauf, in dem Sie unter Druck mehr als gewöhnlich auf Entspannung achten und aktiver am Leben teilnehmen als sonst. Ihr Geist arbeitet dabei kreativ weiter und macht Sie geistig fit. Freizeit ohne Schuldgefühle gibt Ihnen die Kraft, in der restlichen Zeit hochwertige Arbeit zu leisten.
Jobcenter
Die Jobcenter bleiben auch nach über einem Jahr vom Infofluss des Landes Berlin abgeschnitten. Der Zugang zum Intranet bleibt versperrt. Innensenator Dr. Körting erklärte in einem Infogespräch im Hauptpersonalrat die Angelegenheit zur Chefsache. Die technischen Probleme sind geklärt. Mittlerweile soll sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) sträuben. Unsere Kolleginnen und Kollegen bekommen aber auch keinen Zugriff auf das Intranet der BA. Ebenso zähflüssig gestaltet sich die Eingruppierung der Fallmanager/innen. Während die Beschäftigten der BA bereits Zulagen nach BesGr. A 11 bzw. Vgr. IV a BAT erhalten, arbeiten die kommunalen Beschäftigten immer noch in ihren alten Eingruppierungen.
Abschied und Neubeginn
Die Freizeitphase der Altersteilzeit für Walter Waligora (Wali) begann im Februar 2006. Er scheidet damit als jahrelanges Mitglied des Personalrates beim Bezirksamt Spandau aus. Er engagierte sich auch als ehrenamtlicher Suchtkrankenhelfer für die sozialen Probleme unserer Kolleginnen und Kollegen. Margit Bohnhof rückt auf die Stelle von Walter Waligora im Personalrat. Sie ist A n g e s t e l l t e im Jobcenter Spandau und ist ebenfalls engagiert in sozialen Belangen der Mitarbeiter/innen.
Versicherungen
Wir haben für Sie zwei Versicherungen abgeschlossen, die für Sie als unser Mitglied kostenfrei sind. Anbei die beiden Policen. Bitte beachten Sie, dass die Haftpflichtversicherung sich ausschließlich auf Tätigkeiten im Verwaltungsbereich bezieht. Wenn Sie Fragen zu den Versicherungen haben oder ein Versicherungsfall eintritt, wenden Sie sich bitte an Herrn Keller von den Bayerischen Beamten Versicherungen, Tel. 9270350.
Sozialpädagogische Dienste vor Kollaps
In der letzten Zeit ist viel über die Arbeit der Jugendämter, den Kinderschutz und dessen Umsetzung durch die Presse gegangen. Dabei weiß vermutlich niemand von den Journalisten, bzw. der lesenden Bevölkerung, was sich hinter der Berufsgruppe der Menschen, die im Sozialpädagogischen Dienst beschäftigt sind, eigentlich verbirgt und was deren Betätigungsfeld ist.
Der Sozialpädagogische Dienst ist zuständig für Trennungs– und Scheidungsberatung, diesbezügliche Stellungnahmen an das Gericht, Regelung von Umgängen, Feststellung und Einleitung von ambulanten und stationären Jugendhilfemaßnahmen und deren regelmäßige Überprüfung. Meldungen über Häusliche Gewalt gehören ebenso zum Aufgabenspektrum wie Meldungen über Verwahrlosungen, Mietschulden und Kindesvernachlässigung. Diese Aufzählung ist nur eine grobe Übersicht.
Jedoch auch in diesem Bereich hat die Sparpolitik des Senates nicht halt gemacht. Je mehr die Problematiken der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen, bzw. deren Familien wachsen, z.B. durch Armut, desto mehr wird erwartet, das im Bereich der Jugendhilfe eingespart wird. Um dies zu erreichen, wird der Verwaltungsaufwand der Beschäftigten in ungeahnte Höhen geschraubt. Es entsteht der Eindruck, dass damit zwar die Leitungsebene abgesichert wird, aber bei den Kolleg/Innen keine Zeit mehr für die praktische und präventive Arbeit bleibt, z.B. das Durchführen von Hausbesuchen. Doch nicht nur der verwaltungsinterne Druck nimmt zu, sondern auch der von außen. So erwarten Schulen, Kinderärzte, Kitas, Nachbarn usw. dass die Kolleginnen sofort tätig werden und sich die Sorgen der Institutionen anhören, sowie die entsprechende Abhilfe schaffen.
Hinzu kommen für die Beschäftigten noch u. a.
• Nichtbesetzung von Stellen, die z. T. seit Jahren frei sind (Einstellungsstopp)
• Überalterung des Personals
• Umsetzung des Anwendungstarifvertrages, d.h. Mehrarbeit für die anderen Kolleginnen
• berufsbedingter Stress mit den daraus resultierenden Folgen wie Krankheit
• Burn out Syndrom aufgrund der bestehenden Umstände
• fehlende Hilfemöglichkeiten bei offensichtlicher Hilfebedürftigkeit aufgrund der fiskalischen Vorgaben (Motto: Chor statt Heim)
• z. Zt. laufender Umbau der Jugendhilfe nach Sozialraumkriterien
Die Probleme unserer Stadt sind in letzter Zeit augenfällig geworden. Dies betrifft aber nur einen Teilbereich der Aufgaben, mit denen die Sozialpädagogischen Dienste konfrontiert sind. Wenn hier nicht perspektivisch Abhilfe geschaffen wird, brechen in absehbarerer Zeit ganze Arbeitsfelder im Jugendamt weg. Was ist dann z.B. mit dem Kinderschutz? Politik sollte sich rasch entscheiden, was sie will, entweder Geld für Einstellungen, Jugendhilfeangebote etc. und Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Sozialpädagogischen Dienste , oder eine großflächige Verslummung unserer Stadt wird billigend in Kauf genommen.
Kinderfeindliche Überhangvorschrift
Dem Personalüberhang sind ohne Sozialauswahl zuzuordnen: „Beschäftigte, für die aufgrund eines Rechtsanspruches kw- Stellen oder Stellenteile geschaffen wurde.“, so die Verwaltungsvorschrift über die Zuordnung von Beschäftigten zum Personalüberhang. Diese Vorschrift trifft ausnahmslos Kolleginnen, die im Anschluss an die Elternzeit, Sonderurlaub oder Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit wählten, um ihre Kinder zu erziehen. Diese familienfeindliche und zutiefst unsoziale Vorschrift benachteiligt alle, denen die Erziehung ihrer Kinder so wichtig ist, dass sie sich selbst darum kümmern. Die Bereitschaft, Kinder in die Welt zu setzen, wird von unserem Senat zumindestens bei seinen eigenen Beschäftigten erfolgreich unterbunden. So wird in den einzelnen Behörden nicht mehr die Unterbringung geprüft, sondern zurückkehrende Kolleginnen werden ohne lästige Sozialauswahl dem Überhang gemeldet, um die Sparziele zu erfüllen.