Archiv :: allgemeine Info 13/05
1. Mitgliederversammlung
für unsere am 17.1.06, 18.00 Uhr im Freizeitklub Lindenufer, Mauerstr. 10a, 13597 Berlin stattfindende Mitgliederversammlung sind noch folgende Ergänzungen der Tagesordnung notwendig:
TOP 6: Satzungsänderung
§ 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
bisherige Regelung § 4 Nr. 5 Satz 2 „Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter einer Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu erklären.“ neue Regelung „ Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich unter einer Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats zu erklären.“
Begründung: Aufgrund des verordneten Personalabbaus verlassen viele Beschäftigte und damit auch unsere Mitglieder relativ spontan ihren Arbeitsplatz. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft wird dann häufig als entbehrlich gesehen. Diese Satzungsänderung entspricht diesem Trend.
TOP 7: Rechtsschutzordnung
Die auf der Mitgliederversammlung vom 16.3.2005 beschlossene vorläufige Rechtsschutzordnung wird unverändert zur Rechtsschutzordnung erklärt.
Begründung: Seit 1.7.05 sind bereits mehrere Rechtsschutzverfahren eingeleitet. Änderungsbedarf hat sich daraus nicht ergeben. Die Rechtsschutzordnung kann demnach veröffentlicht werden.
2. Versicherung Altersversorgung
Aufgrund unserer Gruppenverträge mit den Bayerischen Beamten Versicherungen (BBV) können wir Ihnen zur Altersversorgung einen interessanten Vorschlag unterbreiten (siehe beigefügtes Blatt). Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Angestellte und Arbeiter/innen. Für Beamtinnen und Beamte gibt es andere Produkte.
Ein Wort noch zur Tarifgestaltung: Nach unserem Ausscheiden aus unserem Dachverband habe ich ursprünglich angenommen, aufgrund unserer geringen Mitgliederzahl können wir für Sie keine interessanten Versicherungsangebote machen. Das Gegenteil ist der Fall! Der Grund: Alle Vergünstigungen gehen direkt an unsere Mitglieder! Wir zwacken nichts zur Bespaßung unserer Funktionsträger/innen ab!
3. Praxisaufstieg in den gehobenen nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung verbessert
Bisher können Beamtinnen und Beamte des mittleren nichttechnischen Dienstes nur zum Aufstiegslehrgang zugelassen werden, wenn eine freie Stelle des gehobenen Dienstes vorhanden ist, auf die die Beamtin/ der Beamte eingewiesen ist. Zukünftig soll vom Vorhandensein einer freien Stelle des gehobenen Dienstes abgesehen werden. Statt dessen wird ein Auswahlverfahren eingeführt, in dem die Eignung festgestellt wird. Dieses Verfahren ermöglicht Beamtinnen und Beamte aus allen Behörden, sich um einen Aufstieg zu bewerben.
4. BVG
a) Beihilfen
Nach TV-N ist eine Gewährung von Beihilfen für die Beschäftigten der BVG nicht mehr vorgesehen. Eventuell entstehende Beihilfeansprüche sind in jedem Fall individuell geltend zu machen. Es ist ansonsten fraglich, ob Ihre generelle Geltendmachung von Ansprüchen nach BAT/O bzw. BMT-G/O auch die Beihilfe erfasst. Beihilfe muss innerhalb eines Jahres beantragt werden, ansonsten können die Ansprüche zurückgewiesen werden. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrem Beihilfeantrag auf Ihr Anspruchsschreiben zu den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes hinzuweisen. Damit wird der abgelehnte Beihilfeantrag auch von der dreijährigen Verjährungsfrist der restlichen Ansprüche erfasst.
b) Warnung vor Abschluss von Teilzeitvereinbarungen
Bitte hängt das beigefügte Flugblatt auch bei Euch im Dienstbereich aus.
c) Klagen gegen Spartentarifvertrag ist eingereicht.
Siehe unter BVG :: Klagen gegen die Anwendung des TV-N sind beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus- D. Schmitt, Tel. 2318 7174