Archiv :: allgemeine Info 10/05
Bewährungsaufstieg
Im § 23a BAT ist die Bewährungszeit für Angestellte geregelt, nach der man in eine höhere Vergütungsgruppe rücken kann. In meiner täglichen Arbeit erlebe ich, dass die Dienststellen häufig die Fristen nicht beachten. Das hat für die Betroffenen fatale finanzielle Auswirkungen. So sind Ansprüche, die weiter als ein halbes Jahr in der Vergangenheit liegen, verwirkt. Ich rate Ihnen dringend, diesen Sachverhalt zu überprüfen. Als unser Mitglied können Sie das auch von uns erledigen lassen.
BVG- Betriebsgruppe gegründet
Folgende Kollegen wurden in den Vorstand gewählt:
Adalbert Dietrich, Vorsitzender
Peter Kaemmerer, stellv. Vorsitzender
Wolfgang Sawusch, stellv. Vorsitzender
Bernd Engel
Manfred Müller
Rene Rosenetzki
Martin Sorgatz
Euch allen herzlichen Glückwunsch zur Wahl.
Spartentarifvertrag (TV-N) BVG
Der ab 1.9.05 geltende TV- N sieht im Vergleich zum vorher geltenden Recht des öffentlichen Dienstes gravierende Verschlechterungen vor. So wurde nicht nur die Vergütung sondern auch der Kündigungsschutz bedeutend eingeschränkt. Unserer Infoveranstaltung zu dieser Thematik besuchten mehr als 60 Interessierte. Die von uns beauftragte Rechtsanwältin referierte zu den Aussichten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Klageschriften zur Einleitung von „Muster“prozessen sind vorbereitet und werden noch in diesem Jahr eingereicht. Eine Info zu dieser Veranstaltung ist für alle Mitglieder beigefügt.
Die Mitglieder, die bei der BVG arbeiten, erhalten beiliegend zwei Widerspruchsschreiben (eines für Arbeiter und das andere für Angestellte) mit dem sie rechtzeitig vor dem 28.2.06 ihre Ansprüche aus den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes gem. § 70 BAT/O bzw. § 63 BMT- G/O geltend machen können. Bitte nehmen benutzen Sie das Schreiben entsprechend Ihres Status (Arbeiter oder Angestellter). Machen Sie sich eine Kopie und bewahren sie auch die Eingangsbestätigung der BVG auf!!!
Neuer Name
Die Mitgliederbefragung mit einer großen Beteiligung ist abgeschlossen. Es wurden folgende Ergebnisse erzielt:
Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr 66 %
Unabhängige Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr 30 %
Weitere Vorschläge:
Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr Berlin
Gewerkschaft Verwaltung/ öffentlicher Dienst
Wir werden auf unserer Mitgliederversammlung am 17.1.06 eine endgültige Entscheidung treffen.
Arbeitsschutzrecht wird verwässert
Der Senat will für die Beschäftigten, die im Rahmen der Katastrophenvorsorge und –abwehr tätig werden, von Arbeitsschutzvorschriften abweichen. Dies sind beispielweise die Tätigkeiten, die beim Betrieb von Impfstätten und Notunterkünften anfallen. Davon sind sämtliche Beschäftigten der Bezirksverwaltungen betroffen. Nach unserer Einschätzung stellt diese Ermächtigungsverordnung für alle Vorgesetzten einen Freibrief aus, Bewährtes im Arbeitsschutz außer Kraft zu setzen: „Die Art der bei einem Einsatz oder einer Einsatzvorbereitung von Beschäftigten zu leistenden Tätigkeit und die dabei zur Anwendung kommenden regulären oder speziellen Arbeitsschutzvorschriften sind nicht in jedem Fall voraussehbar und im Voraus planbar. Sie können situationsbedingte Entscheidungen vor Ort erfordern.“, so die Erläuterungen zur Vorschrift. „Die näheren Voraussetzungen für ein Abweichen nach Absatz 1 werden in den jeweiligen Dienstvorschriften festgelegt.“
Personalrat beim ZeP zurückgetreten
Mehrere Tausend Kolleginnen und Kollegen, die sich im Überhang befinden, sind ohne Betreuung und Schutz eines Personalrates. Wir halten es für notwendig, dass sich in dem neuen Personalrat auch Kolleginnen und Kollegen engagieren, die keiner Gewerkschaft angehören. Die gewerkschaftsunabhängige Personalratsinitiative „jetzt reicht´s“ kann dafür die Plattform bilden. Eine ideologiefreie Arbeit garantiert eher eine kontinuierliche Arbeit zum Wohle aller Beschäftigten. Wenn Sie an einer Kandidatur interessiert sind, so melden Sie sich bitte tel. unter (9915) 2866.
E- Mail
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wenn Sie dieses Info in Papierform erhalten, haben wir von Ihnen keine E- Mailadresse. Sollten Sie doch über eine verfügen, so teilen Sie mir das bitte unter dvg.berlin@gmx.de mit.
Danke
Gewerkschaftszeitung
Wir wollen im nächsten Jahr unsere Gewerkschaftszeitung herausbringen. Wer möchte mitmachen? Als Aufgaben sind u. a. zu vergeben: Seitengestaltung, Bearbeitung von Fotos, Internetrecherche bei den Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten, Verfassen von Artikeln, Spaßseite, Verteilung usw. Abendfüllende Redaktionssitzungen sind nicht notwendig. Sie sollten über einen PC mit Internetanschluss verfügen. Bitte melden Sie sich bei mir!!!!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus- D. Schmitt, Tel. 2318 7174