Info 7-09

 

LiebeKolleginnen, liebe Kollegen,

 

 Dampferfahrt für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen des unmittelbaren Landesdienstes am 20.5.09

Karten zum Preis von 18,- € (einschließlich Tombola-Los) gibt es noch bis zur zweiten Märzwoche bei Ihren örtlichen Vertrauensleuten der Schwerbehinderten. Dienstbefreiung für die Teilnahme wird von den örtlichen Dienststellen erteilt.

 


 Motivationsmythen

Besonders bei Kindern, aber auch im Arbeitsleben werden oft wenig erfolgreiche Motivationsmethoden eingesetzt.

Mythos: Belohnung „Zuckerbrot“ motiviert. Aber: Auf lange Sicht kann erwartete Belohnung die Motivation sogar untergraben, da nur genau so viel getan wird, wie für die Belohnung notwendig ist.

Mythos: Bestrafung „Peitsche“ motiviert. Aber: Bestrafung greift eine Beziehung an und führt oft dazu, dass sich die Motivation primär auf die Umgebung der negativen Konsequenz richtet.

Mythos: Wettbewerb motiviert. Aber: Nur wer glaubt, eine reelle Gewinnchance zu haben, ist durch eine Konkurrenzsituation motiviert. Alle anderen sind von vornherein frustriert.

Statt dessen: Am stärksten motivieren Sie andere, indem Sie ihnen helfen, Aufgaben zu ihrer eigenen Zufriedenheit auszuführen!

 


Wer krank ist, behält seinen Urlaubsanspruch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Rechtsanspruch auf Jahresurlaub gestärkt. Danach verliert ein/e Arbeitnehmer/in den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht angetreten werden konnte.

Nach den bisher geltenden deutschen Vorschriften erlischt der Anspruch am Ende des betreffenden Kalenderjahres und spätestens am Ende eines tariflich geregelten Übertragungszeitraumes. War die/der Arbeitnehmer/in bis zum Ende dieses Übertragungszeitraumes arbeitsunfähig, verweigerte der Arbeitgeber bisher den finanziellen Ausgleich. Im vorliegenden Fall ging es um einen älteren Arbeitnehmer, der so lange krank war, das er seinen Jahresurlaub nicht mehr nehmen konnte. Der Antrag des Mannes, seinen Urlaub später zu nehmen oder auszuzahlen, lehnte der Arbeitgeber mit der Begründung ab, er sei verfallen.

Der EuGH stellte mit seiner arbeitnehmerfreundlichen Rechtsprechung fest, das der bezahlte Urlaubsanspruch nicht erlöschen kann, weil jemand krank war und deshalb den Urlaub nicht antreten konnte. Das gilt auch in den Fällen, in denen die Betroffenen ein ganzes Jahr nicht gearbeitet haben und darüber hinaus auch bei Krankheit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

Unklar bleibt, ob dieses Urteil auch für das Beamtenverhältnis greift.

 


Führungskompetenz - mit Wissen und gutem Willen ist alles möglich:

Führe, wie Du selbst geführt werden möchtest

Frage Deine Mitarbeiter/innen, was motiviert, was demotiviert sie

Vielfalt der Talente fördern und nicht die Kopie der Führungskraft

Unterschiedliche Persönlichkeiten akzeptieren

Offenheit und kritisches Hinterfragen fördern – es gibt keine Dogmen

Hierarchiefreie Kommunikation zulassen – alle 3 Wochen: Was läuft gut, was läuft nicht gut, was können wir verbessern

Wo Menschenwürde (z.B. Mobbing) verletzt wird, Führung für Personal entziehen

Weg von: Ich bin das Opfer, ich bin der Kleine zu hin, wie führe ich meinen Chef

Jede Führungskraft verdient die Mitarbeiter, die er hat, das gilt auch umgekehrt

Ethikorientierte Führung bedeutet: Menschen mögen geeignete Menschen fördern (nicht die Besten); kein Narzissmus – ich bin der Chef und im Besitz der Wahrheit

Führen durch Fragen

Eine Führungskraft sollte Dirigent, Coach und Moderator und nicht Supermann sein

Wer Leistung fordert, sollte Sinn bieten

Wertschöpfung durch Wertschätzung

Werteorientierte Personalpolitik

Dialog zulassen sonst Dienst nach Vorschrift

Keine Ehrfurcht vor Hierarchien, sondern Respekt vor Menschen

Seelisches Wohlbefinden steht an erster Stelle im Betrieb: 1 + 1 = 3 (wenn 2 gut zusammenarbeiten)

Zitat von Dr. Körting bei der Eröffnung des Gesundheitsforums 2007

„Beschäftigte sollen sich am Arbeitsplatz wohl fühlen.“ Geraune und Gelächter im Saal „Ich weiß, es ist noch ein weiter Weg“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 


 

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 Von Kopf bis Fuß

 Unsere privaten Ergänzungen für den Krankheitsfall

 Privatpatient im Krankenhaus

KombiPRIVAT für gesetzlich Versicherte, die ihre Gesundheit privat absichern wollen ( z.B.:Alternative Heilmethoden,Gesetzliche Zuzahlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen)

Ambulant PRIVAT für gesetzlich Versicherte mit Kostenerstattung im ambulanten Bereich

ZahnPLUS

 

Weitere Informationen: Klaus Keller, Telefon 030/927035-0

 

Info 6-09

Altersvorsorge vom Brutto bezahlen und Steuern sparen (gilt nur für Arbeitnehmer/innen)

Auf Wunsch einiger Kolleginnen und Kollegen berät uns ein weiterer Fachmann zu der Thematik. Für diesen Termin gibt es einige freie Plätze. Der Termin findet am Dienstag, den 3.3., 13.00 Uhr bei mir im Büro, Zi. 48 Rathaus Spandau statt. Der Zeitaufwand beträgt ca. eine halbe Stunde.

Anmeldungen bitte tel. an mich, da der Platz sehr begrenzt ist!!!

Wer Interesse an der Information hat, aber gerade als NichtSpandauer Probleme hat, diesen Termin wahrzunehmen, meldet sich ebenfalls bitte bei mir.

Für alle anderen werden wir zu gegebener Zeit ein schriftliches Info herausgeben.


Pausen sind notwendig, um die Gesundheit und Arbeitskraft zu erhalten. Da der Mensch zwar ein denkendes Wesen ist, aber die Erkenntnisse nicht immer folgerichtig anwendet, gibt es Pausenregelungen für das Arbeitsleben:

„Die Mindestdauer der Ruhepausen ist von der Dauer der Arbeitszeit abhängig. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind insgesamt mindestens 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von 9 Stunden sind mindestens 45 Minuten zu gewähren (gilt nur für Arbeitnehmer/innen). Die Ruhepausen müssen im voraus feststehen. Daraus ergibt sich allerdings nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers die Zeit der Ruhepausen im voraus konkret zu fixieren. Notwendig ist aber, dass zu Beginn der täglichen Arbeitszeit ein bestimmter zeitlicher Rahmen feststehen muss, innerhalb dessen der Arbeitnehmer die Ruhepause in Anspruch nehmen kann.Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht die Aufteilung der Pausen in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten. Daraus folgt, dass Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten keine Pausen sind. Pausenzeiten werden nicht vergütet. Bei Schicht- und Verkehrsbetrieben gibt es zu beiden vorgenannten Tatbeständen Sonderregelungen.

Eine Ruhepause liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer während des Pausenzeitraums von jeglicher Arbeitsleistung freigestellt ist.

Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, Ruhepausen zu gewähren, nicht erfüllt, wenn er es einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich die Ruhepausen zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den einzelnen eine im voraus festliegende Unterbrechung Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen.“

Die Behauptung, man hat zuviel zu tun, reicht nicht, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Stark frequentierte Sprechzeiten, die einen wesentlichen Teil des Arbeitstages umfassen, können ein Indiz für eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers sein, wenn er dort keine Pausenregelungen getroffen hat. Wenn Sie von dieser Problematik betroffen sind, so melden Sie sich bitte. Tel.23187174