Senat noch uneinig ĂŒber verfassungskonforme Richterbesoldung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - festgestellt, dass die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewÀhrleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar sind, soweit sie die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie StaatsanwÀltinnen und StaatsanwÀlte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 betreffen. Der Gesetzgeber...

Berliner Besoldungsanpassungsgesetz verfassungswidrig

Ein unabhĂ€ngiges Gutachten zeigt im Detail, wie der Senat, auch im neuen Gesetz die der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) missachtet – nachfolgend ein kurzer Auszug: Reale Wirtschaftsentwicklung unberĂŒcksichtigtVergleich Besoldung und Tariflöhne falsch berechnetKeine adĂ€quate GesamtbetrachtungFehlberechnung zur NominallohnentwicklungFehlberechnung der realen BesoldungsentwicklungVergleich mit Berliner Lohnentwicklung falschBerechnung ...

Berliner Versorgungsappell II

Vom Senator fĂŒr Finanzen, Dr Matthias Kollatz, ist zum Jahreswechsel 2020/2021 der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften den Spitzenorganisationen der Beamtinnen, Richterinnen, Beamten und Richtern und dem Hauptpersonalrat zur freigestellten Stellungnahme zugegangen. Das Artikelgesetz sieht Änderungen des Senatorengesetzes (SenG), des Bezirksamtsmitgliedergesetzes (BAMG), des Landesbeamtengesetzes (LBG), des Landesbeamtenverso...

Eilmeldung! Anpassung der Dienst- und VersorgungsbezĂŒge zum 1. Januar 2021 im Vorgriff

Bereits am 17. November 2020 hat der Senator fĂŒr Finanzen die Weisung erteilt, dass die Dienst- und VersorgungsbezĂŒge der Berliner Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes Berlin nach Artikel 1 des Gesetzesentwurfs ĂŒber die Anpassung der Besoldung und Versorgung fĂŒr das Land Berlin 2021 zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2021) mit Ausnahme des Familienzuschlags ab dem 1. Januar 2021 angepasst werden. Die Dienstb...