BVG :: Info 04/05
Klagen gegen die Anwendung des TV-N sind beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die von unserer Gewerkschaft beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat am 22. Dezember 2005 exemplarisch für jeweils einen Angestellten (BAT) und einen Arbei-ter (BMT-G) Klage gegen die BVG AöR beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht.
Ziel dieser Klagen ist die gerichtliche Feststellung, dass durch den nach Maßgabe der Anwendungsvereinbarung zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben – Anstalt öffentlichen Rechts (BVG AöR) und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Berlin-Brandenburg andererseits zum 1. September 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) der Inhalt des Arbeitsverhältnisses der Parteien nicht geändert wird.
Damit keine Ansprüche verlorengehen, bitten wir unsere Mitglieder nochmals, das in Zusammenarbeit mit der Anwältin erstellte Musterschreiben, das jedes Mitglied erhalten hat, ausgefüllt an den Arbeitgeber zu senden, am besten per Einschreiben mit Rückantwort. Dieses Schreiben ist so gestaltet, dass es nur für Mitglieder nutzbar ist. Wir bitten Euch im eigenen Interesse darum, unbedingt auf eine Empfangsbestätigung durch den Arbeitgeber zu achten.
Warnung an alle Kollegen, die eine Änderung einer bestehenden Teilzeitvereinbarung oder den Neuabschluß einer solchen planen:
Unterschreibt keine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag, die eine Bezugnahme auf die tarifliche Regelarbeitszeit gem. TV-N Berlin enthält. Dies könnte als Anerkennung der Wirksamkeit des TV-N auf Euer Arbeitsverhältnis gedeutet werden und zum Verlust Eurer Rechte führen!
Der Betriebsgruppenvorstand