Liebe Kollegin, lieber Kollege,

 
in vielen Behörden des Landes Berlins werden alle Stellen öffentlich ausgeschrieben. Die allseits gepredigte Personalentwicklung eigenen Personals wird damit ad absurdum gefĂŒhrt. BegrĂŒndet wird dies mit den angeblich zwingenden Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes.

FĂŒr den Bereich der Bundesverwaltung wurde ein Gutachten erstellt, in welchen FĂ€llen öffentlich aber auch nur verwaltungsintern ausgeschrieben wird. Die interne Ausschreibung dient insbesondere der Entwicklung eigenen Personals.

Zwar entfaltet das „Gutachten zum Verfahren der internen und externen Personalauswahl in der Bundesverwaltung“ keine bindende Wirkung fĂŒr das Land Berlin, jedoch dĂŒrften die Aussagen zu Art. 33 Abs. 2 GG auch hier gelten.

 

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen
Klaus Schmitt