(Info 11a – 13) Viele von uns sind Ihren Weg mehr oder minder gut durch die Schule und das Berufsleben gegangen. In den 60er und 70er Jahren wurde in den meisten Fällen bei Problemen mit dem Lesen und der Rechtschreibung das mit Faulheit und Unvermögen abgetan. Dass sich dahinter Erkrankungen, wie Seh- und Hörprobleme, Konzentrationsschwäche oder Legasthenie verbergen konnten, wurde nicht erkannt. Das Wissen in Lehre und Forschung war damals einfach nicht vorhanden und konnte noch nicht umgesetzt werden. Dies führte dazu, dass hochintelligente Menschen es sehr schwer hatten und haben, ihre berufliche Karriere zu gestalten und vorwärtszukommen.
Heute wird das o.g. Problem schon oft in der Grundschule festgestellt und gegengesteuert, aber es bleiben immer noch, aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen und speziell qualifizierten Lehrerinnen und Lehrer, ca. 7,5% pro Jahrgang unentdeckt. Dessen ungeachtet schaffen hiervon wiederum einige einen Schulabschluss und bleiben somit unsichtbar. Da diese Lese- und Rechtschreibprobleme nicht wie eine Krankheit vergehen, begleiten sie den Einzelnen bis ins hohe Erwachsenenalter. Aber unsere moderne Welt erfordert lebenslanges Lernen.
Immer neue berufliche Herausforderungen zwingen uns zu Fort- und Weiterbildung, auch mit schriftlichen Prüfungen. Eine Anlaufstelle für Jugendliche und Erwachsene, wo rechtssicher festgestellt werden kann, welche Behinderung beim Einzelnen vorliegt ist nicht in der öffentlichen Verwaltung zu finden. Nur in § 16 der Grundschulordnung vom 01.08.2012 ist die Besondere Förderung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten und bei Rechenstörungen geregelt, falls Sie überhaupt erkannt und anerkannt wird.

Wir fordern die Einführung von Anlaufstellen zur Feststellung und Anerkennung der Behinderung bei Rechen-, Lese- und Schreibproblemen sowie für Jugendliche und Erwachsene eine dem §16 Grundschulordnung vergleichbare Regelung!
Obwohl die Verwaltungsakademie (VAK) bisher bereits interne Maßnahmen in Einzelfällen ergriffen hat, um persönliche Defizite auszugleichen, sollte sie als Vorreiterin im öffentlichen Bereich, unter Wahrung der Befindlichkeiten der Betroffenen und durch absolute Vertraulichkeit, mit einer entsprechenden Selbstverpflichtung vorangehen. Die- oder derjenige, die sich selbst unter erheblichem psychischen Druck Vorgesetzten und der VAK zu erkennen gegeben haben, sind entsprechend der Grundschulordnung – besonders in
Prüfungen – zu behandeln.
Bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen oder schriftlichen Teilen von Lernerfolgskontrollen kommen als unterstützende Maßnahmen zum Beispiel in Betracht:
1.Verlängerung der Bearbeitungszeit,
2.Bereitstellen oder Zulassen spezieller Arbeitsmittel,
3.Ersetzen eines Teils der schriftlichen durch mündliche Lernerfolgskontrollen,
4.Vorlesen von schriftlich gestellten Aufgaben.

Darüber hinaus können Regelungen zum individuellen Arbeitsablauf getroffen werden.

Alle anderen Institutionen der Jugendlichen- und Erwachsenenbildung sollten dies ebenso handhaben. Die Bildungsverwaltungen und die Gesetzgeber sind hier massiv gefordert:
Für die, die sich (innerhalb von 1 bis 3 Jahren) selbst helfen möchten, gibt es nach unserer Recherche ein sehr preisgünstiges und attraktives Angebot für Jugendliche und Erwachsene beim AOB am Mehringdamm (gefördert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft)
Keine Kursgebühr, lediglich eine pauschale Kostenbeteiligung in Höhe von 10€ pro Monat.
Weitere Infos finden Sie unter: www.aobberlin.de

Diese Info als Info11a-13.pdf.